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Kantonsgericht mildert Strafe für Ex-Kassier

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 Er bediente sich aus der Kasse seines Arbeitgebers, um sich seinen Lebensstil und die Leidenschaft für das Pokerspiel zu finanzieren. Dafür war der ehemalige Buchhalter der Bäder Charmey im Juni vergangenen Jahres vom Strafgericht des Greyerzbezirks zu zwölf Monaten Gefängnis–die Hälfte davon auf Bewährung–verurteilt worden.

 Gegen das Urteil hatte der im Kanton Waadt wohnhafte Mittdreissiger diesen Februar Rekurs eingelegt. Das Kantonsgericht hat seine Strafe nun in zweiter Instanz gemildert: Für Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung hat der Mann eine Gefängnisstrafe von neun Monaten und eine Geldbusse von 2000 Franken erhalten. Das Gericht begründete das Urteil in erster Linie damit, dass die Klägerin eine nicht allzu säuberliche Buchhaltung geführt hatte, «was die Untersuchungen und das Urteil in diesem Fall erschwert hat.»

 Deliktsumme reduziert

Im gestern veröffentlichten Urteil sah es das Kantonsgericht als zweifelsfrei bewiesen an, dass der Verurteilte für die Veruntreuung von Geldern in der Höhe von rund 35 000 Franken verantwortlich ist. Das erstinstanzliche Urteil war von einer Deliktsumme von über 56 000 Franken ausgegangen.Das Gericht sprach die Gefängnisstrafe auf Bewährung aus, um der persönlichen Situation des Angeklagten Rechnung zu tragen. Der Familienvater hat wieder einen festen Arbeitsplatz gefunden.

Mit seinem Urteil hat das Kantonsgericht dem Rekurs des Ex-Kassiers teilweise stattgegeben. Der Mann hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets bestritten. Sein Verteidiger, Amir Dhyaf, hatte gefordert, seinen Mandanten nur für die ohne Zweifel nachweisbaren Vergehen zu verurteilen. Er hatte für einen Freispruch plädiert. Das Gericht lehnt mit seinem Schuldspruch schliesslich das Begehren der Staatsanwaltschaft und der Kläger ab, die eine strengere Strafe gefordert hatten. bearbeitet von fg/FN

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