Ein 26-Jähriger hatte sich vor dem Bundesgericht gegen 24 Monate bedingten Strafvollzug und sechs Monate Haft gewehrt. Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte ihn daraufhin im Juli 2019 zu 21 Monaten bedingter Strafvollzug, sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe. Auch dagegen wehrte sich der Mann vor Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass das Kantonsgericht den Fall nochmals anschauen muss.
Einzelne Strafmasse
Das Bundesgericht hält in seinem gestern veröffentlichten Urteil fest, dass bei zwei Sachbeschädigungen, die das Kantonsgericht festgestellt hat, die Beweisgrundlage fehle. Auch habe das Gericht bei der Festlegung der Gesamtstrafe die einzelnen Straftaten nicht in einem selbstständigen Schritt gewürdigt, wie dies nötig wäre, und den Vorrang der Geldstrafe nicht berücksichtigt. Daher muss das Kantonsgericht sowohl Strafart als auch Strafzumessung neu vornehmen.
Vor gut sechs Jahren
Die Liste der Straftaten ist lang: Raub, Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Drohung und Nötigung. Die Taten ereigneten sich im Frühsommer 2014. Der Mann war damals mit drei Kollegen im Kanton Bern und in Murten unterwegs, wo sie unter anderem Leute überfielen, Hausfassaden beschädigten und einen Grillplatz abbrannten. Der Fall der vier Berner war unter dem Namen «Kummerbuben» bekannt.
Bundesgericht, Urteil 6B_998/2019
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