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Kantonsgericht reduziert Haftstrafe im Vergewaltigungsfall von Courtepin

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Eine erniedrigende Einstellung gegenüber seiner Partnerin bescheinigt das Kantonsgericht einem 39-Jährigen. Er muss fünf Jahre ins Gefängnis wegen mehrfacher Vergewaltigung.

Nicht sieben, sondern fünf Jahre muss der Mann hinter Gitter, der seine frühere Partnerin in Courtepin mehrfach vergewaltigt hatte. Nach der gestrigen Verhandlung bestätigt das Kantonsgericht im Wesentlichen das Urteil des Gerichts des Seebezirks von vor einem Jahr.

Die Kantonsrichter verurteilen den Mann wegen Vergewaltigung seiner Partnerin, sexuellen Handlungen mit einer zum Widerstand unfähigen Person, Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufnahmen und Beschimpfung in den Jahren 2015 und 2016. Sie reduzieren die Haftstrafe zwar um zwei Jahre, bestätigen aber die Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken, die Genugtuungszahlung von 15’000 Franken an die frühere Partnerin und die Verpflichtung des Mannes zu einer ambulanten Psychotherapie.

Ablehnung ignoriert

Auch die Kantonsrichter sehen die Schuld des Mannes als bewiesen an. In ihrer kurzen Urteilsbegründung bezeichnen sie die Aussagen der Klägerin als gleichbleibend und kohärent – «auch wenn sie keine detaillierte Schilderung der Taten ablieferte». Doch würden ihre Aussagen durch zahlreiche Beweise gestützt.

Das Gericht nennt die ausgetauschten Nachrichten zwischen dem Mann und dessen früherer Partnerin sowie die Videos, welche der Mann von einigen sexuellen Handlungen gemacht hatte. Darin sei zu sehen, wie die Frau teilweise nicht voll bei Bewusstsein war oder auch verbal oder durch Gesten ihre Ablehnung zum Ausdruck brachte. Dies habe der Angeklagte jedoch ignoriert oder sich darüber amüsiert. Das Gericht zitiert ihn aus einem der Videos: «Sie sagt Nein. Das Problem ist, sie weiss, dass sie keine Wahl hat.» Diese Videos würden einige Taten sowie die herabwürdigende und erniedrigende Einstellung des heute 39-Jährigen gegenüber seiner Partnerin zeigen, weshalb das Gericht den Mann auch für die drei Vergewaltigungen verurteilt, von denen es aber keine Videoaufnahmen gibt.

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