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Kantonsgericht revidiert Urteil gegen Räuber

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Vier Slowaken hatten gestern mit ihren Rekursen vor dem Kantonsgericht teilweise Erfolg. Zwischen fünf und sechseinhalb Jahre Gefängnis hatte ihnen das Strafgericht des Saanebezirks für einen Raubüberfall mit einer gefährlichen Waffe sowie Freiheitsberaubung aufgebrummt. Die Kantonsrichter änderten die Strafen auf viereinhalb bis fünf Jahre. Die höchste Strafe erhält der Anstifter des Überfalls.

Vorgeworfen wird dem Quartett, 2010 einen Überfall auf die ehemalige Arbeitgeberin des Anstifters, die in einem Freiburger Vorort einen Reithof besitzt, begangen zu haben. Der Angestellte wusste, dass eine grössere Menge Geld im Tresor lag, und heuerte zuhause drei Helfer an. Der Initiator blieb draussen, die anderen verschafften sich Zutritt ins Haus. Ausgerüstet mit Handschuhen, Klebeband und einem Elektroschockgerät überwältigten sie die Hausherrin und deren Sohn. Dabei benutzten sie den Elektroschocker. Nachdem sie die Safe-Kombination erfahren hatten, knebelten sie ihre Opfer. Sie verliessen das Haus mit rund 100 000 Franken, konnten aber von der Polizei gestoppt werden.

Unprofessioneller Ablauf

Ihre Rekurse gegen die Strafen begründeten die vier Anwälte ähnlich. Das Elektroschockgerät sei keine gefährliche Waffe, wie Staatsanwaltschaft und Strafgericht argumentiert hätten, fanden die Verteidiger. Mit einem Taser, wie ihn auch Polizeikorps nutzen, sei es nicht vergleichbar. Beim Überfall seien die Täter nicht grausam vorgegangen und das Ganze sei unprofessionell abgelaufen. Den Überfall bestritt niemand, doch forderten alle Anwälte eine Herabsetzung der Strafen. Auch dass eine Freiheitsberaubung geltend gemacht wurde, bemängelten die Verteidiger. «Die Opfer wurden gefesselt, um die Flucht zu ermöglichen», meinte etwa Benoît Sansonnens. Das müsse als Teil des Raubüberfalls angesehen werden. Christophe Tornare, Verteidiger des Initiators, beharrte darauf, dass sein Mandant mit den Ereignissen im Haus nichts zu tun hatte.

Skrupellos vorgegangen

Staatsanwalt Raphaël Bourquin hatte wenig Verständnis für die Forderungen. Bloss bei der Einstufung der Gefährlichkeit der Waffe würde er mit sich reden lassen. «Daraus resultieren aber höchstens sechs Monate Gefängnis weniger», so Bourquin. Die Tat sei geplant gewesen, sagte er. «Der Initiator wusste von dem Geld im Tresor, die Täter warteten ab, bis die Frau alleine im Haus war», so Bourquin. «Schliesslich gingen sie gezielt auf sie und ihr Kind los.» Das war für ihn klar skrupellos.

Nicht grausam gehandelt

Letztlich bleiben nach dem Urteil des Kantonsgerichts «nur» der Raubüberfall und ein Verstoss gegen das Waffengesetz. Die Fesselung und somit die Freiheitsberaubung seien Teil des Raubes gewesen, so das Gericht. Besondere Grausamkeit könne den Männern nicht nachgewiesen werden. Sie hätten den Elektroschocker nicht auf sadistische Weise benutzt. «Das Elektroschockgerät ist keine gefährliche Waffe», so Gerichtspräsident Alexandre Papaux. Klar sei hingegen, dass der Überfall minutiös geplant worden war.

«Die Täter gingen gezielt auf eine Frau und ein Kind los.»

Autor: Raphaël Bourquin

Autor: Staatsanwalt

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