Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht rügt Käch und Menoud

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit seiner Rückenoperation am Freiburger Spital HFR kann Guido Betschart nicht mehr richtig gehen. Er verlangt vom Spital eine Entschädigung – was der Verwaltungsrat abgelehnt hat.

In solchen Fällen trägt das Freiburger Spital HFR zwei Hüte: Es ist zum einen Partei, zum andern muss es untersuchen, ob beim beanstandeten Eingriff alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das ist seit einer Gesetzesänderung vor drei Jahren so. Damit muss das Spital in einer ersten Phase – bei der Untersuchung des Falles – sich neutral verhalten und alle Beweise sammeln, auch jene, die zeigen, dass die Ärztinnen und Ärzte des Spitals die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt haben. In einer zweiten Phase ist das Spital dann Partei und versucht, eine Haftpflicht abzuweisen. «Das ist schon sehr speziell», sagt der Freiburger Anwalt Hervé Bovet: «Der, der am Schluss zahlen sollte, hat die Macht zu entscheiden, ob er zahlen muss.»

Das Spital hat deshalb Abläufe eingerichtet, die in der Untersuchungsphase für grösstmögliche Neutralität sorgen sollen: So kümmert sich der Rechtsdienst um die Untersuchung. Doch zumindest im Fall von Guido Betschart hat die Spitalleitung diese Abläufe nicht respektiert. Das Freiburger Kantonsgericht schickt darum die ehemalige Generaldirektorin Claudia Käch und den Verwaltungsratspräsidenten des Freiburger Spitals, Philippe Menoud, in den Ausstand. Sie haben sich in diesem Fall in die Untersuchung eingemischt und dem behandelnden Arzt jeglichen Kontakt zum Patienten verboten. «Zudem haben Käch und Menoud dem Patienten den Zugang zu Beweismitteln verwehrt», schreibt das Gericht.

Das Verfahren um die Frage, ob das Spital in diesem Fall haftet, ist noch hängig.

njb

Berichte Seiten 2 und 3

«Kernaussage Normal. Wenn KA direkt unter Lead platziert wird, Spalte mit Weissraum füllen.»

Vorname Name

Funktion

«Zudem haben Claudia Käch und Philippe Menoud dem Patienten den Zugang zu Beweismitteln verwehrt.»

Freiburger Kantonsgericht

Meistgelesen

Mehr zum Thema