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Kantonsgericht schickt vorbestraften Drogenhändler für 48 Monate hinter Gitter

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Die Staatsanwaltschaft hat ein Urteil des Strafgerichts des Sensebezirks erfolgreich angefochten.
Aldo Ellena/a

Das Kantonsgericht verurteilt einen Berner Drogenhändler zu 48 Monaten Freiheitsstrafe. Die Vorinstanz hatte die Taten des 58-Jährigen milder beurteilt und eine teilbedingte Strafe verhängt.

Der Strafappellationshof des Kantonsgerichts verschärft die Strafe für einen geständigen Drogenhändler und folgt damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte das erstinstanzliche Urteil weitergezogen, weil sie die vom Strafgericht des Sensebezirks ausgesprochene Sanktion als klar zu mild erachtete. Die Kantonsrichter schicken den 58-jährigen Berner nun für 48 Monate ins Gefängnis; ein (teil)bedingter Vollzug ist bei diesem Strafmass von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Der Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt, war vor Kantonsgericht nicht mehr umstritten. Der Beschuldigte hatte an verschiedenen Orten im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg insgesamt knapp zwei Kilogramm Kokain verkauft. Bereits früher waren gegen ihn in seinem Wohnkanton Bern Urteile wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ergangen. Das Strafgericht des Sensebezirks verurteilte den Mann vor einem Jahr zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 12 Monate zu vollziehen waren. Dies hätte es dem 58-Jährigen erlaubt, den unbedingten Teil der Strafe in sogenannter Halbgefangenschaft zu vollziehen. Halbgefangenschaft kann für Strafen bis zu 12 Monaten beantragt werden. In dieser Form des Vollzugs verbringt der Gefangene lediglich seine freie Zeit – namentlich die Nächte und seine freien Tage – im Gefängnis und geht daneben weiterhin einer Arbeitstätigkeit nach.

Unternehmen gegründet

Der Beschuldigte und sein Verteidiger hatten vor Kantonsgericht vergeblich versucht, das Richtergremium unter dem Vorsitz von Markus Ducret davon zu überzeugen, dass das Bezirksgericht den Fall korrekt beurteilt habe. Sie betonten insbesondere das vorbildliche Benehmen des 58-Jährigen, seit er vor zweieinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei: Er konsumiere seither keine Betäubungsmittel mehr und habe ein vielversprechendes Einzelunternehmen gegründet, mit dem er verschiedene handwerkliche Dienstleistungen anbiete. Wie um dies zu bekräftigen, war der Beschuldigte in Arbeitshosen und mit umgeschnalltem Werkzeuggurt vor Gericht erschienen. «Wenn ich ins Gefängnis muss, werden alle Auftraggeber abspringen, und ich muss wieder bei null anfangen», gab der Mann zu Protokoll.

«Dass der Beschuldigte heute immerhin wieder arbeitet, muss man ihm zugutehalten», gestand auch Staatsanwalt Markus Julmy ein. Aufgrund der Menge des gehandelten Kokains, der Anzahl Abnehmer sowie der Dauer der deliktischen Tätigkeit sei die Tatschwere aber keineswegs gering, weshalb eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten angemessen sei. Besonders dass der Beschuldigte einschlägig vorbestraft ist, dürfte ihm zum Verhängnis geworden sein. Das Kantonsgericht bestätigt nämlich nicht nur die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sanktion, sondern hält nebenbei auch fest, dass selbst bei einem tieferen Strafmass ein teilbedingter Vollzug – und damit auch die Möglichkeit der Halbgefangenschaft – aufgrund der Vorstrafen des Täters nicht infrage komme.

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