Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht spielt Ball zurück

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wird ein drittes Mal über das Einbürgerungsgesuch einer Kolumbianerin entscheiden müssen. Zwei Mal hat das Parlament das Gesuch der Frau abgelehnt, weil ihr in England lebender Ehemann die Bedingungen für die Einbürgerung nicht erfülle. Zum zweiten Mal hat nun das Kantonsgericht entschieden, dass diese Entscheide des Grossen Rates nicht rechtens seien. Das Bürgerrecht sei auf den Einzelnen bezogen und somit ein Individualrecht; jeder Ehegatte könne selbständig, das heisst ohne den anderen, um eine Einbürgerung nachsuchen, beschied das Gericht. Gleiches gilt auch im Fall einer Mazedonierin (siehe Kasten).

Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. November hat das höchste Freiburger Gericht sein Urteil vom 11. November 2014 bestätigt. «Die Angelegenheit geht zurück an den Grossen Rat mit der Aufforderung, die Beschwerdeführerin einzubürgern, sofern seit dem 10. Februar 2015 bei ihr keine Änderungen eingetreten sind, welche die Einbürgerung infrage stellen», schreibt das Gericht in seiner Begründung und hebt den Grossratsentscheid vom 10. Februar 2015 auf.

Gericht bürgert nicht ein

Allerdings kommt das Gericht einem Anliegen der Beschwerdeführerin nicht nach: Sie hatte nämlich verlangt, dass das Kantonsgericht selber in der Sache entscheide und ihr das Bürgerrecht direkt erteile, was gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts möglich sei. Aus der Urteilsbegründung geht nicht näher hervor, warum das Gericht von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht hat.

Letzten Februar hatte der Grosse Rat das erste Urteil des Kantonsgerichts auf einen Antrag von Markus Bapst (CVP, Düdingen) ignoriert: Die Grossräte legten das Gesetz anders aus. Gemäss Gilles Schorderet (SVP, Zénauva), Präsident der Einbürgerungskommission, müsse der Ehepartner sehr wohl auch Einbürgerungskriterien erfüllen und die diesbezüglichen Ausnahmeregelungen träfen im vorliegenden Fall nicht zu.

Auch nach dem neuen Kantonsgerichtsurteil ist Schorderet der Meinung, Freiburg müsse das Gesetz über Einbürgerungen dem revidierten eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz anpassen. Wie er gegenüber den FN ausführt, sei es nötig, sich dabei die Frage zu stellen, ob man den Artikel bezüglich der Ehepartner ändern soll.

Fall für das Bundesgericht?

Rechtsanwalt Mathias Boschung, der die Beschwerdeführerin kennt und sie in juristischen Angelegenheiten unterstützt, sagte gegenüber den FN, die Frau akzeptiere den Entscheid des Kantonsgerichts, sie nicht direkt einzubürgern; sie werde diesen nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Hingegen hoffe sie weiterhin, dass der Grosse Rat beim dritten Mal ihr Gesuch gutheisse. Hoffnung macht sich Boschung, weil dieses Mal das Gericht den Rat konkret auffordert, dem Gesuch nachzukommen.

Das Urteil des Gerichts erwähnt aber auch, dass die Frau mit einer erneuten Nichteinbürgerung durch den Grossen Rat rechne. Mitglieder des Grossen Rates hätten verschiedentlich ihre Absicht geäussert, das Urteil in dieser Sache ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen.

Kantonsgericht: Gleiches Urteil bei zweitem Fall

D rei Monate nachdem eine kolumbianische Frau gegen ihre Nichteinbürgerung wegen nicht erfüllter Kriterien ihres Gatten Beschwerde eingereicht hatte (siehe Text links), tat dies Ende Mai auch eine aus Mazedonien stammende Frau. Ihr Fall liegt ähnlich. Der serbische Ehemann der Frau war wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und musste das Land verlassen. Der Gemeinderat ihrer Wohngemeinde wies das Einbürgerungsgesuch der Frau erst ab, hiess es aber nach einer Beschwerde beim Oberamt teilweise gut. Im Oktober 2013 wies der Grosse Rat das Gesuch dann aber auf Antrag der Einbürgerungskommission ab. Die Beschwerde der Frau hiess das Kantonsgericht am 11. November 2014 gut, aber der Grosse Rat lehnte das Gesuch letzten Februar erneut ab. Auch ihre zweite Beschwerde hat das Kantonsgericht am 26. November 2015 erneut gutgeheissen. Das Gericht fordert den Grossen Rat dazu auf, die Beschwerdeführerin einzubürgern.

Das Gericht argumentiert dabei genau gleich wie im Fall der Kolumbianerin. Auch in diesem Fall erfülle die Gesuchstellerin die Bedingungen. Eheleute seien als Einzelpersonen zu behandeln, so das Gericht. Im Unterschied zur kolumbianischen Frau hat die Mazedonierin aber beim Gericht nicht beantragt, dass dieses sie direkt einbürgern solle. Ihr Gesuch wird deshalb voraussichtlich im Februar vom Grossen Rat erneut beurteilt. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema