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Kantonsgericht spricht eine Frau frei

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«Ich bin mit dem Urteil zufrieden», sagte Valentine Jaquier, Besitzerin der Freiburger Bar «Elvis et moi», gestern den FN. Damit kommentierte sie den aktuellsten Entscheid in einem Fall, der vor sechs Jahren seinen Anfang nahm: Um ein Konzert der Gruppe Camerata Mediolanense zu verhindern, hatte eine rund dreissigköpfige Gruppe Linksextremer das Mobiliar der Bar innert fünf Minuten kurz und klein geschlagen. Dies, obwohl sich drei Personen im Raum befanden, darunter auch Valentine Jaquier.

Nach den Ereignissen verurteilte die Staatsanwaltschaft 19 Personen per Strafbefehl. Ein Paar sowie ein weiterer Mann aus dem Kanton Bern reichten daraufhin Rekurs ein. Als der Polizeirichter des Saanebezirks die Urteile erster Instanz bestätigte, zogen sie ihre Einsprache bis vor das Kantonsgericht. Einen der drei Rekurse hat Gerichtspräsident Michel Favre gestern gutgeheissen, die zwei anderen hat das Gericht abgelehnt.

Zwei Rekurse abgewiesen

In der Verhandlung vom Montag (die FN berichteten) hatte Verteidigerin Nathalie Weber-Braune unterstrichen, dass ihre Mandantin gar nie am Tatort gewesen sei. «Sie hat stets gesagt, dass sie alleine am Bahnhof geblieben sei. Dass ihr Natel vier Minuten nach dem Ausbruch der Gewalt am Bahnhof lokalisiert wurde, unterstützt diese Aussage.»

Obwohl Staatsanwalt Marc Bugnon darauf hingewiesen hatte, dass eine genaue Lokalisierung gerade bei starken Antennen nicht so einfach sei, hat sich das Gericht von den Argumenten der Verteidigung überzeugen lassen: Wie das Kantonsgericht gestern mitteilte, spricht es die Frau frei. Sie erhält eine Genugtuung von 1000 Franken, die Gerichtskosten übernimmt der Staat.

Die Rekurse der beiden Männer hingegen wies Gerichtspräsident Michel Favre ab. Er bestätigte das Urteil des Polizeirichters und verurteilte sie wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch sowie Gewalt oder Drohung gegenüber Beamten.

Der 28-jährige Freund der Frau erhält eine Strafe von 100 Tagessätzen à 60 Franken mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. Zudem muss er eine Busse von 1200 Franken bezahlen. Der ältere, 30-jährige Mann wurde zu 120 Tagessätzen à 40 Franken mit einer dreijährigen Bewährungsfrist verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken. Beide Männer müssen 90 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen. Zudem müssen die beiden verschiedenen Klägern solidarisch eine Summe von über 40 000 Franken bezahlen.

Obwohl es einen Freispruch gegeben habe, sei sie zufrieden mit dem Urteil, sagte Valentine Jaquier gestern. Von den 19 ermittelten Personen seien nun immerhin 18 verurteilt worden. «Es war nicht einfach für mich, vor Gericht zu kommen. Aber ich möchte dieses Kapitel nun endlich abschliessen», sagte Jaquier. Deshalb hofft sie, dass die beiden Männer das Urteil nicht bis vor Bundesgericht ziehen. «Es gibt einen Zeitpunkt, an dem man seine Taten anerkennen muss und aufhören sollte, zu lügen und zu verschweigen.»

Er wisse noch nicht, ob sein Mandant erneut Rekurs einlegen wolle, sagte Hans Keller, Verteidiger des 30-Jährigen, auf Anfrage. «Wir werden zuerst die Begründung des Urteils abwarten.»

Auch Nathalie Weber-Braune, Verteidigerin des Paars, konnte noch keinen Entscheid kommunizieren, sagte jedoch: «Ich habe erwartet, dass meine Mandantin freigesprochen wird, und war erstaunt, dass dies bei meinem Mandanten nicht der Fall war.»

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