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Kantonsgericht spricht Klimaaktivisten in zweiter Instanz frei

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Das Kantonsgericht hat einen spektakulären Entscheid im Zusammenhang mit der Blockadeaktion am Black Friday 2019 gefällt. Die Klimaaktivisten entgehen einem Strafregistereintrag.

Die 27 Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die vor drei Jahren das Einkaufszentrum Fribourg Centre blockiert haben, können einen Erfolg verbuchen: Das Kantonsgericht spricht sie in zweiter Instanz in den meisten Anklagepunkten frei und folgt damit weitgehend der Argumentation der Verteidigung.

Dem Urteil war eine Gerichtsverhandlung am Montag vorausgegangen. Die ehrenamtlichen Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten hatten das erstinstanzliche Urteil scharf kritisiert (die FN berichteten). Sie wehrten sich gegen eine Verurteilung wegen Nötigung jener Aktivisten, die sich vor dem Eingang des Einkaufszentrums an Einkaufswagen gekettet und so den Eingang blockierten hatten. «Den Kundinnen und Kunden des Fribourg Centre standen neun andere Ein- und Ausgänge zur Verfügung. Durch die Aktion mussten sie höchstens einige Meter weiter gehen», hatte Rechtsanwältin Tali Paschoud erklärt. Sie hatte ergänzt, dass dies nicht für eine Verurteilung wegen Nötigung reiche. Dieser Argumentation folgt nun auch das Kantonsgericht und spricht die sieben Beschuldigten in diesem Punkt frei. Damit entgehen die jungen Leute nicht nur einer Geldstrafe, sondern auch einem Strafregistereintrag.

Bussen aufgehoben

Ebenfalls ein Freispruch ergeht im Anklagepunkt des Verstosses gegen das kantonale Gesetz über die öffentlichen Sachen. Dieses erklärt den «gesteigerten Gemeingebrauch» – beispielsweise eine Demonstration – für bewilligungspflichtig. Weil die Aktivisten für ihre Aktion keine Bewilligung beantragt hatten, verurteilte sie die Staatsanwaltschaft und später das Polizeigericht zu Bussen. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hebt das Kantonsgericht diese Bussen nun aber auf. Gewaltfreie Aktionen, die zur gesellschaftlichen Debatte rund um den Klimawandel beitrügen, seien von der Versammlungs- und Redefreiheit geschützt, so das Kantonsgericht. Rechtsanwältin Paschoud sieht diese Erwägung als Teil einer Entwicklung in der Rechtsprechung. «Die Gerichte in der Schweiz berufen sich immer häufiger auf die Europäische Menschenrechtskonvention, was begrüssenswert ist», so Paschoud gegenüber den FN. Gemäss der Anwältin stellt das Urteil zudem die Rechtmässigkeit des kantonalen Gesetzes und seiner Bewilligungspflicht ganz generell infrage.

In einem dritten und letzten Anklagepunkt fällt das Urteil des Kantonsgerichts differenzierter aus. Ebenfalls mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention spricht es sämtliche Beschuldigten vom Vorwurf der Störung der öffentlichen Ruhe durch Unordnung oder Lärm frei. Diejenigen Demonstrierenden, die sich nach Ladenschluss und trotz polizeilichen Anweisungen weigerten, das Fribourg Centre zu verlassen, verurteilt das Gericht aber zu Bussen in Höhe von 150 Franken. Während zwei Stunden sei ihre Aktion toleriert worden, darüber hinaus seien sie nicht mehr geschützt.

Kein Klimanotstand

Das Urteil des Kantonsgerichts ist spektakulär und weckt Erinnerungen an andere im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Für Aufregung sorgte insbesondere ein Freispruch in Lausanne für Aktivisten, die in einer Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt hatten. Sie wollten auf die klimaschädlichen Geschäfte der Bank aufmerksam machen. Die jungen Leute hatten sich erfolgreich auf einen «rechtfertigenden Notstand» berufen. Sie hatten argumentiert, dass die durch den Klimawandel geschaffene Gefahr derart fundamental sei, dass sie solche Protestaktionen erlaube. Später folgte in einem anderen Fall auch das Kantonsgericht Genf dieser Argumentation. Auch die Freiburger Beschuldigten hatten erstinstanzlich einen Klimanotstand geltend gemacht.

In der Zwischenzeit hat das Bundesgericht dieser Sichtweise indes eine deutliche Absage erteilt. Dies dürfte erklären, wieso die Anwälte der Beschuldigten vor Kantonsgericht den rechtfertigenden Notstand nicht einmal erwähnten. Sie konzentrierten sich vielmehr auf die grundrechtlich geschützte Rede- und Versammlungsfreiheit. Damit kamen sie beim Kantonsgericht durch.

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