Ein Drogendealer und Hanfanbauer muss für zehn Monate ins Gefängnis, dazu kommt eine bedingte Haftstrafe von 26 Monaten: Dieses Urteil des Strafgerichts Sense hat das Freiburger Kantonsgericht gestern mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen leicht verschärft. Der Staatsanwalt hatte gegen das erste Urteil Berufung eingereicht. Der 41-jährige Verurteilte hatte Heroin und Streckmittel verkauft, eine Indoor-Hanfanlage betrieben und seinen Bruder trotz Einreiseverbot beherbergt.
njb
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