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Kantonsgericht verschärft Strafe gegen ehemaligen Offizial deutlich

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Freiburg Der frühere Offizial des Bistums Freiburg, Lausanne und Genf muss wegen Veruntreuung ins Gefängnis: Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 20 auf Bewährung, jedoch zehn Monate unbedingt. Gerichtspräsident Alexandre Papaux hielt dem Angeschuldigten vor, sich völlig unkooperativ verhalten zu haben und keine Reue zu zeigen. «Auch heute hatten Sie nicht ein Wort der Entschuldigung für ihre Opfer übrig», so Alexandre Papaux.

Urteil verschärft

Die zweite Instanz verschärfte damit das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts von 2008. Der 58-jährige Peruaner war damals zu 28 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt worden, weil er rund eine halbe Million Franken veruntreut haben soll. Unter anderem hatte er 100 000 Franken , die eigentlich für ein Missbrauchsopfer bestimmt gewesen wären, in seine eigene Tasche gesteckt.

Staatsanwalt bekam recht

Das Kantonsgericht folgte nun im Wesentlichen den Argumenten des Substituten der Staatsanwaltschaft, Raphaël Bourquin, der genauso wie der Ex-Offizial Rekurs gegen den Entscheid des Wirtschaftsstrafgerichts eingereicht hatte – wenn auch aus ziemlich gegenteiligen Gründen.

Verteidigerin Laura Santonino hatte in ihrem Plädoyer vergeblich geltend gemacht, dass ihrem unter Epilepsie leidenden Mandanten kein Gefängnisaufenthalt zugemutet werden könne. Das reichte den Kantonsrichtern nicht als Argument. Der Gesundheitszustand sei nicht so schlecht, dass ein Gefängnisaufenthalt unmöglich wäre.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte, der Ex-Offizial habe die Untersuchungsbehörden nur ungenügend unterstützt. Ausserdem sei die erste Instanz zu weit gegangen: Wegen verminderter Schuldfähigkeit habe sie die Strafe um 33 Prozent herabgesetzt, obgleich die psychiatrischen Gutachten nur von 25 Prozent ausgingen.

Bitte um Neubeginn

Der Angeklagte selber hatte das Gericht in seinem Schlusswort darum gebeten, ihm beim Neubeginn zu helfen. Als Offizial leitete der Mann die Bischöfliche Gerichtsbehörde.

Er vertrat den Bischof also in allen Belangen des kirchlichen Gerichtswesens. Der Fall kam ins Rollen, als der Bischof selber und weitere Personen 2004 Klage gegen den damaligen Offizial erhoben.

Die katholische Kirche hat ihre Konsequenzen aus dem Fall bereits gezogen: Papst Benedikt XVI. entliess den Mann Ende Mai aus dem Klerikerstand. Der Peruaner darf also keine priesterlichen Funktionen mehr ausüben und kann kein Amt mehr erhalten, das die Priesterweihe voraussetzt.

Während des Verfahrens stellte sich auch heraus, dass der Ex-Offizial gar nie ein Kirchenrechtsstudium abgeschlossen hat und daher sein Amt eigentlich gar nicht hätte ausüben dürfen. pj/sda

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