Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht wandelt Freispruch in «Minimalstrafe» um

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: URS HAENNI

Freiburg Das Freiburger Kantonsgericht hat einen Sensler Baggerführer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt. Es folgt damit den Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Zivilpartei, welche den Freispruch des Strafgerichts See vom August 2011 angefochten hatten.

Der Prozess behandelte einen tödlichen Unfall auf einer Baustelle in Gurmels vom April 2010. Damals war ein Bagger beim Überfahren eines Erdhügels umgekippt und hatte einen 29-jährigen Arbeiter erdrückt.

Das Strafgericht See begründete den Freispruch im letzten Jahr damit, der Baggerführer habe nicht damit rechnen müssen, dass der Bagger kippen könnte. «Nach Ansicht des Strafgerichts schien die Situation zwar nicht ungefährlich, sie entsprach jedoch einem normalen Arbeitsablauf auf dem Bau», hiess es damals in der Urteilsbegründung.

«Das Murtner Urteil war für alle einigermassen überraschend», begründet Staatsanwalt Markus Julmy seinen Schritt, den Fall ans Kantonsgericht weiterzuziehen. «Das Kantonsgericht hat den Fall nun anders beurteilt», so Julmy. «Das Gericht hat die Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Baggerführers angenommen.» Julmy verweist aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch aussteht.

Auch André Clerc, Anwalt des Baggerführers, sagt, dass der Freispruch vor dem Murtner Gericht ihn und sogar seinen Klienten «einigermassen überrascht» hatten. Das Urteil des Kantonsgerichts von vergangener Woche bezeichnet der Verteidiger nun als «Minimalstrafe.»

«Geringes Verschulden»

«Ich denke, weder der eine noch der andere Entscheid ist richtig oder falsch», so André Clerc. Er entnimmt dem Urteil des Kantonsgerichts, dass auch dieses das Verschulden seines Klienten als gering erachtet.

Clerc weist darauf hin, dass es auf einer Baustelle anders als etwa im Strassenverkehr keine klaren Regeln gibt. Den Freispruch aus der ersten Instanz sieht Clerc darin begründet, dass der Baggerführer das Manöver gar nicht gemacht hätte, wenn es ihm gefährlich erschienen wäre: «Es ist ja auch für den Fahrer gefährlich, wenn sein Bagger kippt.»

Meistgelesen

Mehr zum Thema