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Kantonsgericht weist Beschwerde gegen Ortsplan Avry ab

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Private Grundstückeigentümer in Avry haben vergebens auf eine Gleichbehandlung ihrer Landstücke mit jenem der Migros gesetzt. Das Kantonsgericht weist ihre Beschwerden gegen den Ortsplan ab.

Im Oktober vor einem Jahr genehmigte die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (Rimu) den revidierten Ortsplan von Avry (die FN berichteten). Der Kanton hatte sich dabei auf den Standpunkt gesetzt, dass unbebautes Land nicht bebaut werden solle. Darum darf gemäss dem Ortsplan beim Einkaufszentrum Avry-Centre gebaut werden, während drei private Landeigentümer ihre Bauprojekte nicht umsetzen können. Dies, obwohl sie bereits Vorarbeiten geleistet und Geld investiert haben. Denn nach den Vorgaben des alten kantonalen Richtplans wären die Bauvorhaben umsetzbar gewesen. 

Kritik am Kanton

Gegen die Entscheidung der Rimu gingen die privaten Landbesitzer vor Kantonsgericht. Sie verlangten, dass ihre Grundstücke – anders als vom Kanton entschieden – von einer Landwirtschafts- in eine Bauzone umgewandelt werden. Sie wehrten sich gegen die Einschätzung der Rimu, dass die Gemeinde Avry schon über genug Baulandreserven verfüge, und kritisierten dabei vorab die Berechnungsmethode der kantonalen Instanz. Zudem sind die Beschwerdeführer nicht damit einverstanden, dass das Grundstück der Migros von einer Arbeitszone in eine Zone mit höherer Dichte überführt wurde. Sie argumentierten, dass der Kanton nur unzureichend analysiert habe, welchen Verkehr dies generiere.

Gesetzeskonform

Das Kantonsgericht hat die Beschwerde der privaten Landeigentümer nun abgewiesen, sofern es sie überhaupt für zulässig hielt. Zum einen ist es der Ansicht, dass der Kanton die Baulandreserven richtig berechnet habe. Zum anderen vertritt es die Meinung, dass die Zonenänderung im Sektor Avry-Centre mit dem Raumplanungsgesetz konform ist. Denn eine Zonenänderung sei dann erlaubt, wenn sie eine sinnvollere Nutzung des Bodens durch verdichtetes Bauen sowie Massnahmen und Projekte für eine bessere Verkehrserschliessung ermögliche. Konkret soll auf dem Sektor eine neue SBB-Haltestelle errichtet werden. Im Übrigen verläuft auf dem Gebiet die Transagglo.

Zweifelhafte Motive

Was die Motivation der Beschwerdeführer angeht, gegen den Ortsplan vorzugehen, sprechen die Richter Klartext: «Das Gericht kann sich nicht des Gedankens erwehren, dass es den Beschwerdeführern nicht so sehr um ein eventuell künftiges Verkehrsaufkommen geht, sondern, dass sie vielmehr von der Vermutung angetrieben sind, die gewährten Umzonierungen auf dem Sektor Avry-Centre stünden in einem Zusammenhang mit der Nichteinzonierung ihrer Grundstücke.» 

Mit dem Urteil des Kantonsgerichts ist in der Ortsplanung von Avry noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn es kann noch vor Bundesgericht angefochten werden. Ob die Beschwerdeführer dies tun werden, ist noch offen. Ihr Anwalt, David Ecoffey, war gestern auf Anfrage der FN nicht erreichbar.

Migros ist froh

Für den Präsidenten von Migros Neuenburg-Freiburg, Thierry Grosjean, ist das Urteil immerhin eine Etappe auf dem Weg zur Realisierung des neuen Einkaufszentrums. Er ist sich aber auch bewusst:

Bis es so weit ist, kann es noch Jahre dauern.

Denn nach dem Ortsplan muss auch noch der Detailbebauungsplan genehmigt werden. In der Zwischenzeit unterhalte die Migros das bestehende Einkaufszentrum aus dem Jahr 1973 eben weiter, so Grosjean. Am Ziel eines neuen Einkaufszentrums werde man in jedem Fall festhalten.

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