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Kantonsgericht weist Rekurs im Fall Emilie ab

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Der kurze Moment, während dem die direkte Aufsicht über das damals 15-jährige Mädchen verloren gegangen sei, könne dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden. Der Vorfall sei unvorhersehbar gewesen und hätte höchstens verhindert werden können, wenn eine Aufsichtsperson pro Kind vorhanden gewesen wäre. So begründet das Kantonsgericht auf seiner Internetseite die Abweisung des Rekurses der Familie von Emilie. Der Entscheid war von der Zeitung «La Liberté» am Mittwoch bekannt gemacht worden.

Bereits im Januar 2015, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, reichten der Vater und die Schwester der Verstorbenen beim Kantonsgericht Rekurs ein. Anfang 2016 wurden im Zuge der Ermittlungen die Direktorin und der Erzieher der Behindertenstiftung, bei der das Mädchen untergebracht war, vorübergehend in Haft genommen und der fahrlässigen Tötung beschuldigt.

Zum zweiten Mal abgewiesen

Im Oktober desselben Jahres stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch ein. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das Verschwinden des jungen Mädchens nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Familie focht diesen Entscheid erneut an, unterlag aber nun vor Kantonsgericht. Noch steht ihr der Gang ans Bundesgericht offen.

Die Leiche der Autistin war im Februar 2014 im Schiffenensee bei Düdingen aufgefunden worden. Das Mädchen war fast drei Monate zuvor vom Gelände der Stiftung für behinderte Kinder «Les Buissonnets» in Freiburg verschwunden, als sich sein Betreuer einem anderen Kind gewidmet hatte.

sda

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