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Kantonsgericht zum Fall Kerzers: «Parteien dürfen parteiisch sein»

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Die «Abstimmungsbotschaft Generalrat Kerzers» trage nicht die Handschrift des Gemeinderates, sie sei von einer überparteilichen Arbeitsgruppe verfasst worden. Die Broschüre sei im Namen der vier Ortsparteien und mit deren Logo verbreitet worden. Somit fehle der Beschwerde des Bürgers David Bolliger gegen die Unterlagen zur Abstimmung vom 8. März die Grundlage: So argumentiert das Kantonsgericht die Abweisung der Beschwerde (FN von gestern) in seinem Urteil.

In der Broschüre fehle jede Meinungsäusserung des Gemeinderats, obschon er durchaus das Recht dazu gehabt hätte, sich an die Bürger zu wenden, so das Gericht weiter. Die Parteien seien die Autoren des Dokuments. Somit sei nichts dagegen einzuwenden, so der Verwaltungsgerichtshof, dass die Informationen einseitig und nur zugunsten der Einführung ausfielen. Vielmehr sei es die Aufgabe der Parteien, mit profilierten Aussagen die Meinungsbildung zu ermöglichen. In seiner Entgegnung betont das Kantonsgericht allerdings auch: Wenn der Gemeinderat in dieser Form informiert hätte, wäre ein solches Dokument tatsächlich heikel gewesen.

Arbeitsgruppe eine Behörde?

 Die Autorenschaft ist für das Gericht spätestens auf den zweiten Blick erwiesen, nicht aber für den Einsprecher Bolliger. Die Arbeitsgruppe sei von den Behörden eingesetzt und handle im Namen der Behörden, betont Bolliger auf Anfrage. Somit sei sie quasi ein Teil von ihr. «Hätte das Kantonsgericht die Arbeitsgruppe auch als im Namen der Gemeindebehörden handelnd betrachtet, hätte es die Beschwerde wohl gutheissen müssen.»

Zwar sei der Gemeinderat nicht zu einer absoluten Neutralität und Ausgewogenheit verpflichtet, wenn er sich zu einer politischen Frage äussere, so das Gericht weiter. Doch die Information müsse redlich, ehrlich und sachlich sein sowie auch die zentralen Aspekte einer gegenläufigen Meinung gebührend würdigen. Im vorliegenden Fall sei der Gemeinderat nicht verpflichtet gewesen, die Broschüre auf ihre Korrektheit und Ausgewogenheit hin zu prüfen oder gar von sich aus Gegenargumente zu liefern. Der Gemeinderat wollte sich nicht zum Urteil äussern (siehe Kasten).

Intensive Debatte angeregt

Des Weiteren betonen die Kantonsrichter, dass die Stimmbürger schon im Vorfeld an zwei Versammlungen über die Vorlage informiert worden seien. Ein Argument, das Bolliger nicht nachvollziehen kann, da nur ein Bruchteil der Bevölkerung an diesen Versammlungen teilgenommen habe. Kein Verständnis hat er auch für die Anmerkung des Gerichtes, er, Bolliger, hätte sich ja im Vorfeld zu Wort melden und die Meinungsbildung beeinflussen können.

Er habe sich noch keine weiterführenden inhaltlichen Gedanken über das Urteil machen können, sagte Bolliger gestern. Deshalb könne er auch keine Aussage über einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht machen. Dafür hätte er 30 Tage Zeit. Abschliessend hält Bolliger fest, dass die Beschwerde eine intensive Diskussion über die Vorlage angeregt habe.

Gemeinde: Weiterhin kein Kommentar

D er Gemeinderat Kerzers hat am Mittwochabend vom Urteil zur Beschwerde Bolliger Kenntnis genommen und laut Mitteilung entschieden, es auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Er nehme weiterhin weder Stellung zum Urteil noch zur Vorlage, und er werde keine Empfehlung abgeben. Die Arbeitsgruppe Generalrat freut sich in einer Mitteilung über die «Gewissheit, die Arbeiten korrekt erledigt zu haben». fca

 

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