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Kantonsgericht

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Die Strafe gegen den zaïrischen Staatsangehörigen war in erster Instanz wegen sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verhängt worden. Das Kantonsgericht hat damit den Rekurs des Angeklagten vollumfänglich abgelehnt. Es bestätigte ebenfalls die Landesverweisung für eine Dauer von 15 Jahren gegenüber dem Ingenieur aus Zaire, die das Strafgericht des Bezirks Greyerz im März 2002 verhängt hatte.

Adoptivtochter missbraucht

Der Mann war durch seine heute 20-jährige Adoptivtochter angezeigt worden. Sie beschuldigte ihn, sie zwischen 1994 und 1999 missbraucht zu haben. Weiter wurde dem Mann zur Last gelegt, eine befreundete Frau vergewaltigt und sich deren Tochter unsittlich genähert zu haben.

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