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Kantonsgerichtsentscheid zu Bärfischens Wasserstreit

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Autor: Hannes Währer

Bärfischen Die Trinkwasserversorgung ist in Bärfischen umstritten, seit die Gemeinde Anstrengungen unternimmt, eine eigene Quelle zu erschliessen. Damit soll die Abhängigkeit von Wasserlieferungen durch Catherine Waeber aufgehoben werden, welche eine für die Wasserversorgung der Gemeinde bisher unerlässliche Quelle besitzt.

Bereits im Juli 2007 hatte das Kantonale Labor die Wasserqualität von Waebers Quelle nach der Entnahme von Stichproben als ungenügend beurteilt und Massnahmen verfügt. Mit dem Argument, diese seien nicht durchführbar, beschritt Waeber den Instanzenweg und blitzte beim Kantonalen Labor ebenso ab wie bei der Direktion für Gesundheit und Soziales. Auch die nächsthöhere Instanz, das Kantonsgericht, hat Waebers Begehren nun abgewiesen.

Waeber, vertreten durch Anwalt Jacques Meyer aus Freiburg, argumentierte, dass sie bei neun der von ihr mit Wasser versorgten Haushaltungen nicht für die Einhaltung das Lebensmittelgesetzes zuständig sei. Durch das historische Bezugsrecht seien diese Haushalte selbst für die Einhaltung der Wasserhygiene verantwortlich. Das Kantonsgericht sieht das anders. Weil die Quellenbesitzerin Trinkwasser an Dritte liefere, seien die Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung sehr wohl einzuhalten, befanden die Richter und lehnten Waebers Beschwerde ab.

Der Entscheid betrifft jedoch nur einen Nebenschauplatz des Konflikts. Im Frühjahr 2008 konnte die gesetzeskonforme Wasserversorgung Bärfischens nur durch einen Entscheid der ILFD gesichert werden – gegen den Waeber ebenfalls Rekurs eingelegt hat. Laut Bärfischens Gemeindepräsidentin Carole Plancherel wird auch die Erschliessung der gemeindeeigenen Quelle verzögert. Auf Anraten der ILFD und der Umwelt- und Baudirektion habe man die bisherigen, bereits von Waeber und einer weiteren Partei angefochtenen Eingaben zurückgezogen. Ende Oktober werde man das Projekt nun erneut öffentlich auflegen.

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