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Kantonsregierung empfiehlt Grippeimpfung ab sofort

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Zur Vermeidung einer möglichen Ausbreitung des Grippevirus empfiehlt der Staatsrat die Grippeimpfung. Vor allem besonders gefährdete Personen sollten sich alsbald impfen lassen.

Aufgrund der weitreichenden Covid-Beschränkungen der vergangenen beiden Winter habe das Influenzavirus nicht wie gewohnt zirkulieren können, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Mit der Aufhebung dieser Massnahmen kehre die Grippe jedoch zurück. Weil sich der Mensch nun aber zwei Jahre lang nicht mit der infektiösen Virenkrankheit auseinandersetzen habe müssen, sei die Immunität der Bevölkerung besonders gering. Umso wichtiger sei die frühzeitige Impfung. Als bestes Mittel, um einer Erkrankung vorzubeugen, reduziere sie das Risiko von Komplikationen und schütze zudem Mitmenschen vor einer Ansteckung. 

Nach Angaben des Staatsrats werde die Impfung allen Personengruppen empfohlen. Insbesondere Personen mit geschwächtem Immunsystem und chronisch Kranke sollten sich zeitnah einer Impfung unterziehen. Auch über 65-Jährige und schwangere Frauen seien einem erhöhten Risiko ausgesetzt, so die Kantonsregierung.  

Grippe- und Covid-Impfung kompatibel

Die Kantonsregierung versichert, dass eine gleichzeitige Grippe- und Covid-Impfung unbedenklich sei. Impfwillige könnten sich ab sofort sowohl in Apotheken als auch in Arztpraxen impfen lassen. Gesunden Personen über 16 Jahren legt der Kanton nahe, sich in einer Apotheke impfen zu lassen. Kantonsübergreifend verfügen 93 Prozent der Apotheken über die notwendige Bewilligung für die Grippeimpfung. Diese Zulassung ist Apotheken mit entsprechend ausgebildetem Personal vorbehalten. 

Nationaler Impftag am 25. November

Der Kanton weist zudem auf den nationalen Impftag hin. Am Freitag, 25. November, können Interessierte sich bei einer der teilnehmenden Arztpraxen beziehungsweise Impfapotheken für eine Preispauschale von 30 Franken gegen die Influenza impfen lassen. Bei Risikogruppen sowie dem Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehme die obligatorische Krankenversicherung die allfallenden Kosten, heisst es in der Medienmitteilung. Franchise und Selbstbehalt seien hierbei jedoch ausgenommen. 

 

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