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Kantonsspital bedauert und muss zahlen

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Freiburg Das Kantonsspital haftet im Fall der Geburt eines schwerstbehinderten Mäd-chens. Sowohl das Kantons- wie auch das Bundesgericht haben festgestellt, dass die Ärzte im Jahre 1997 ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Gestern hat nun das Spital der betroffenen Familie erstmals sein Bedauern ausgedrückt. Diese hat eine Schadenersatzforderung von 13 Millionen Franken gestellt. «Wir werden nun mit der Familie Verhandlungen über die Höhe der Entschädigung aufnehmen», sagt Staatsrätin Anne-Claude Demierre, Verwaltungsratspräsidentin des Freiburger Spitals.

Schlecht versichert

Sie hofft auf eine aussergerichtliche Einigung. Gross versichert ist das Spital für solche Fälle nicht. «Für drei Millionen», erklärt sie. Für den Rest werde der Kanton aufkommen müssen.

Widersprüchlich waren gestern die Aussagen des Anwalts der Familie und des Spitals bezüglich eines gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Fest steht, dass beide Parteien einverstanden waren, dass die FMH ein solches erstellt. az/Bild aw/a

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