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Kapelle Rathvel: Neue Frist gesetzt

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Autor: Walter Buchs

Châtel-St-Denis Im Februar 2010 hatte das Kantonsgericht entschieden, dass die illegal gebaute Kapelle Rathvel nördlich von Les Paccots bis Mitte Jahr abgebrochen oder an einen anderen Ort verlegt werden muss. Eigentümer Alexis Tâche, Promotor der kleinen Station Rathvel, beugte sich dem Urteil und entschied sich für einen anderen Standort ausserhalb der geschützten Landschaft.

Der neue Standort, der näher bei den Tourismuseinrichtungen liegt, befand sich zu diesem Zeitpunkt aber auch ausserhalb der Bauzone. Daher wurde im vergangenen Herbst ein Änderung des Ortsplans, Sektor Rathvel, durch die Gemeinde Châtel-St-Denis aufgelegt, um so die Kapelle legal versetzen zu können.

Wie die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) in einer Medienmitteilung vom Montag feststellt, ist bis zum 14. Dezember 2010, dem Ablaufdatum für die Ortsplanänderung und das Baugesuch für das Aufstellen der Kapelle, keine Einsprache eingegangen. Die Kapelle könne somit versetzt werden.

Zehn Jahre Seilziehen

Auf Ersuchen des Eigentümers hat die RUBD erneut eine Fristverlängerung zum Versetzen der Kapelle erteilt, und zwar bis Mitte 2011. Der Besitzer will die aus Rundholz erstellte Kapelle versetzen, ohne sie zu demontieren. Das sei aber im Winter nicht möglich. Unter Berücksichtigung dieses Arguments sei eine letzte Fristerstreckung zugebilligt worden.

Alexis Tâche, Mehrheitseigentümer der Infrastrukturanlagen in Rahtvel, hatte die Kapelle zwischen Herbst 2001 und Frühjahr 2003 in einer geschützten Zone erstellt. Infolge Einsprachen von Pro Natura begann dann ein langes Seilziehen um Entfernung oder Erhalt der Kapelle.

Im April 2007 hatte Staatsrat Godel eine Ausnahmebewilligung und Oberamtmann Chevalley eine Baubewilligung erteilt. Beides wurde vom Kantonsgericht aufgehoben. Da sich aber in der Folge nichts bewegte, hatte das Kantonsgericht vor knapp einem Jahr ein Machtwort gesprochen.

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