BernDer Bundesrat hat auf den 1. April in einer Verordnung die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte festgelegt. Innenminister Pascal Couchepin nahm dies zum Anlass, den Medien am Dienstag in Bern dieses Projekt vorzustellen. Laut Direktor Thomas Zeltner vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Versichertenkarte bis Ende 2009 die Doppelspurigkeiten und Fehler vermeiden, die heute beim Umgang mit administrativen und medizinischen Daten vorkommen.
Der neue Versichertenausweis im Kreditkartenformat enthält administrative Angaben wie Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer. Ärzte, Spitäler und Apotheken werden diese Daten für die Rechnungsstellung elektronisch einlesen können, womit sich das Ausfüllen von Formularen erübrigt. Auf Wunsch können die Versicherten auf der Versichertenkarte auch medizinische Daten abspeichern lassen, die für eine Behandlung wichtig sein könnten. Als Beispiel nannte Zeltner einen seltenen Gendefekt, der zur Unverträglicheit gewisser Narkosemittel führt. Derartige Informationen werden durch einen persönlichen Code geschützt und können von den Krankenkassen nicht eingesehen werden. sda