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Katholiken erneuern Kirchenverfassung

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Nur selten ruft die katholische kirchliche Körperschaft (kkK) ihre Mitglieder an die Urne zu einer Abstimmung. Diejenige über das teilrevidierte Kirchenstatut – also der Kirchenverfassung – vom 9. Juni ist erst der zweite Urnengang dieser Art. Die Premiere war die Genehmigung des Statuts vor nunmehr 16 Jahren. Seit der Einführung haben sich viele Veränderungswünsche angesammelt. Sie finden Niederschlag in einer umfassenden Revision. Die Vorlage wurde an der Versammlung der kkK im letzten März mit 62 zu null Stimmen bei zwei Enthaltungen durchgewunken.

Als umstrittenstes Thema erwies sich im Vorfeld die Frage des Kirchenaustritts, welche gar zur kurzfristigen Verschiebung der Abstimmung geführt hat. Die Regelung des Austritts entspreche nicht den Vorgaben des Bundesgerichts, hatte der Kanton kritisiert (Kasten rechts). Ein weiterer umstrittener Punkt: die Einführung des fakultativen Referendums für Veränderungen im Kirchenstatut (Kasten unten).

Finanzausgleich

Am Anfang war das Geld, erinnerte der Vizepräsident des Exekutivrates der kkK, Georges Emery, kürzlich vor der Presse. Es geht um den Finanzausgleich zwischen ärmeren und reicheren Pfarreien. Seit zehn Jahren stossen sich einige Pfarreien an der degressiven Ausgestaltung, die sie als ungerecht und kompliziert fanden. Neu soll die Belastung linear steigen. Der Ausgleich wird demjenigen des Kantons angepasst. Ausserdem werden die beiden heutigen Ausgleichstöpfe zusammengelegt.

Der neue Ausgleich wird bis 2016 schrittweise eingeführt. Aufgrund der Zahlen von 2010 wird mit einem Anstieg des Umfangs von etwa 1,1 auf 1,3 Millionen Franken gerechnet. Konkret bedeutet das gemäss einer Modellrechnung für die Pfarrei Villars-sur-Glâne, welche allein einen Viertel des gesamten Ausgleichs berappt, einen gebremsten Anstieg, für eine «arme» Pfarrei wie St. Silvester eine Reduktion um 11 000 Franken und für die Stadtfreiburger Pfarreien einen starken Anstieg um 53 000 Franken bei einem Steuersubstrat von sechs Millionen Franken.

Ausgabenbremse

Aufgrund der Kritik an den steigenden Ausgaben der kkK schlägt der Exekutivrat eine Ausgabenbremse vor. «Die Gemeinden werfen uns vor, dass unsere Ausgaben steigen, während ihre Einnahmen sinken», erläuterte Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger. Bisher wurden die Ausgaben der kkK von den Pfarreien gedeckt. Diese nannte dafür einfach ihren Bedarf. Das soll sich ändern. Neu soll das Budget auf einen klaren Satz – vorgesehen ist ein Maximum von 12,5 Prozent – der gesamten Steuermasse der Pfarreien beschränkt werden. Allerdings müsse auch dieser Satz veränderbar sein, so Brügger, denn: «Das wird eng, sehr eng.»

Pfarreiregister

Kürzlich wurde ein neues Reglement verabschiedet. Dieses regelt die Zusammenlegung der drei aufwändig nachgeführten Pfarreiregister – diejenigen für Mitglieder, Stimmberechtigte und Steuerpflichtige – auf einer Informatikplattform. Das beschlossene Regelwerk erhält im Kirchenstatut eine legale Basis. Das Vorbild ist das System FriPers der Einwohnerkontrolle. Ein wichtiges Element darin ist auch die Frage des Zugangs an diese Daten. Bisher sei das noch nicht klar geregelt. Die kkK hat – ausser für statistische Zwecke – keinen Zugang zu den persönlichen Daten.

 Seelsorgeeinheiten

Seit rund zehn Jahren gibt es die Seelsorgeeinheiten, 22 an der Zahl. Sie werden nun ins Kirchenstatut aufgenommen und ihre Funktionsweise sowie die Zusammenarbeit der Pfarreien innerhalb einer Einheit werden definiert. Prinzipiell haben Pfarreien beim Zusammengehen die Wahl: Entweder vereinbaren sie in einem Abkommen eine lose Zusammenarbeit oder sie verbinden sich zu einer Vereinigung ähnlich einem Gemeindeverband.

Delegiertenwahlen

Der Aufbau dieser neuen pfarreiübergreifenden Verwaltungsstruktur bringt es mit sich, dass auch die Berufung der Mitglieder in die Versammlung der kkK überarbeitet wird. 60 der 90 Delegierten vertreten die Pfarreien. Das Ziel ist ein einfacheres Verfahren. Heute ernennen in den Pfarreien gewählte Grosswähler die Vertreter ins Kirchenparlament.

 

 

Kirchenaustritt: Die doppelte Abstimmung

E igentlich hätte das Kirchenvolk schon im November über die Revision des Kirchenstatuts entscheiden sollen. Die Abstimmung wurde verschoben, weil der Kanton interveniert hatte. Das Bundesgericht hatte beschlossen, dass der Austritt aus der Körperschaft und der Pfarrei möglich bleibe – ohne, dass man zugleich aus der Kirche als solcher austritt. Praktisch heisst das: Wer keine Kirchensteuern zahlen mag, darf nicht aus der Kirche ausgeschlossen werden. Darauf wird im zweiten Durchgang Rücksicht genommen. Die Möglichkeit einer Art Kündigung der Mitgliedschaft wird eingeräumt. Allerdings, so räumte Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger ein, werde diese Möglichkeit kaum genutzt. Wer austritt, tritt oft gleich ganz aus. Das Problem sei, dass es darüber keine umfassende Statistik gebe. Für die Stadt Freiburg rechne er mit 100 Austritten pro Jahr. Davon seien etwa zehn Teilaustritte. fca

Kritik: Der Exekutivrat müsse die Gegenseite berücksichtigen

I n der Versammlung der kkK gibt es keine Parteien, die verschiedene Positionen darstellen könnten. Darum müsse der Exekutivrat vor einer Abstimmung ausgewogener kommunizieren, kritisiert Suso Bühlmann, Alt-Pfarreiratspräsident von Murten. Er hat sich nun in Leserbriefen zu Wort gemeldet. Die Revision stärke die Zentrale auf Kosten der Pfarreien und sei ein Demokratieabbau, so Bühlmann. Dies, weil Änderungen im kirchlichen Grundgesetz neu nicht mehr zwingend dem Volk vorgelegt werden müssen. Er kritisiert die Zentralisierung der Daten beim Exekutivrat für die Registerführung durch die Pfarreien, die in deren Autonomie eingreife. Das Projekt sei zudem teuer und verwaltungsintensiv für die kkK und die Pfarreien. Bühlmann stösst sich an der Erhöhung des Finanzausgleichs, die letztlich die Pfarreien berappen müssten. Auch einige der «Habenden» unter ihnen stossen finanziell an ihre Grenzen. Vor allem stört ihn, dass die kkK weiterhin nach Gutdünken die Pfarreien stärker zur Kasse bitten könne. Er hoffe, dass die Pfarreien schon früher in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, und zwar auf Augenhöhe, wie Bühlmann betont.

Auf die Bedenken von Bühlmann und anderen Kritikern angesprochen, versprach Exekutivratspräsident Jean-Paul Brügger Besserung. «Wir müssen an unserer Kommunika tion arbeiten.» fca

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