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Kaum Spuren hinterlassen

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Kaum Spuren hinterlassen

Verkehrs- und Vermögensdelikte

Das Strafgericht des Sensebezirks hat gestern einen 51-jährigen, staaten- und obdachlosen Mann zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt. Er hatte sich verschiedener Verkehrs- und Vermögensdelikte schuldig gemacht.

Von ANTON JUNGO

Der 51-jährige Mann – offensichtlich mit Wurzeln in Rumänien und Israel – war der Polizei anlässlich einer Verkehrskontrolle am 19. Januar 2005 ins Netz geraten. Die Beamten stellten fest, dass er ohne Führerausweis, Versicherungsschutz und unter Alkoholeinfluss am Steuer sass. Er verweigerte die Entnahme einer Blutprobe. Im Auto fanden sich zudem verschiedene Werkzeuge, die für Einbrüche geeignet waren. Da er dringend verdächtigt wurde, im Sensebezirk mehrere Einbruchdiebstähle verübt zu haben, wurde er in Polizeigewahrsam und später in Untersuchungshaft genommen.

16 Einbrüche mit der
gleichen «Handschrift»

Die Untersuchung brachte mit dem Festgenommenen sieben Einbruchdiebstähle zwischen dem 6. und 7. Januar 2005 in Tafers und Alterswil in Zusammenhang, vier zwischen dem 11. und 12. Januar in Giffers sowie fünf zwischen dem 12. und 13. Januar in Rechthalten, Giffers und Tentlingen. Auf die Liste gesetzt wurden weiter zwei Diebstähle im Bernischen. Bei den Tatortbesichtigungen bestritt der Mann, jemals in eines der Geschäfte eingebrochen zu haben. Die Untersuchung brachte die Einbrüche mit dem Verdächtigen in Verbindung, weil sie alle die gleiche «Handschrift» trugen. Spuren, die als Beweis herangezogen werden könnten, hatte er aber nirgends hinterlassen.

Zum Verhängnis wurden dem Mann ein Rucksack, den er offensichtlich in einem Geschäft in Alterswil entwendet hatte, und ein Kugelschreiber mit eingravierten Initialen, der zum Diebesgut eines Einbruchs in Rechthalten gehörte. Der Verdächtige bestritt allerdings den Rucksack gestohlen zu haben. Eine Überprüfung des Geschäfts, in welchem er den Rucksack gekauft haben wollte, ergab andererseits, dass dieses nie solche im Sortiment hatte. Den verdächtigen Kugelschreiber hatte gemäss seinen Aussagen ein Freund in seinem Wagen liegen gelassen.

Nicht abgestritten hat der Angeklagte, dass er in angetrunkenem Zustand sowie ohne Führer- und Versicherungsausweis am Steuer sass. Sein israelischer Führerausweis sei ihm im vergangenen Herbst während eines Aufenthalts in Rumänien gestohlen worden. Er wollte auch nichts mit den gestohlenen Kontrollschildern – sie waren aus verschiedenen Kontrollschildern neu zusammengesetzt worden – zu tun haben. Nichts Verdächtiges sah er in den Werkzeugen in seinem Auto. Er sei schliesslich Automechaniker und führe nichts anderes mit, als was man nicht auch in einer Autogarage finde. Er gab aber ebenfalls an, er arbeite als Caddiefahrer auf einem Golfplatz.

Staaten- und obdachlos

Wie er auf eine Frage von Gerichtspräsident Reinold Raemy betonte, möchte er nach Absitzen einer allfälligen Strafe wieder nach Rumänien zurückkehren und heiraten. Der 51-Jährige lebt seit 1972 – mit einem Unterbruch zwischen 1973 und 1979, wo er sich in Israel aufhielt – als Staatenloser in der Schweiz. Im Sommer 2004 sollte er nach Verbüssen einer Strafe nach Israel abgeschoben werden. Er wurde aber nicht ins Land gelassen, kehrte in die Schweiz zurück und reiste nach Rumänien. Im Dezember kehrte er in die Schweiz zurück, wo er am 19. Januar 05 im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Polizei ins Netz ging.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Philip Stolkin, beurteilte die Beweislage als «erbärmlich mager» und plädierte im Sinne «im Zweifel für den Angeklagten» in den meisten Anklagepunkten für einen Freispruch. Sollte das sich das Gericht doch anders entscheiden, so forderte er eine Höchststrafe von sechs Monaten, unter Anrechnung der fünfmonatigen Untersuchungshaft.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Als erwiesen erachtet das Gericht den Tatbestand der mehrmaligen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls. Anerkannt hat das Gericht den Fall «Rucksack» und den Fall «Kugelschreiber». In den übrigen Fällen sah es die Beweislast für ungenügend an. Verurteilt wurde er ebenfalls wegen Fahren in angetrunkenem Zustand und Verweigerung der Blutprobe, des Fahrens ohne Fahr- und Versicherungsausweis sowie des Missbrauchs von Kontrollschildern. Er muss einem Geschädigten zudem 400 Franken bezahlen und 1500 Franken Gerichtskosten übernehmen. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

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