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Kein Alkohol ab 21 Uhr?

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BAG will Ladenverkauf einschränken

BERN. Anne Lévy, die Leiterin der Sektion Alkohol und Tabak beim BAG, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von Schweizer Radio DRS. Demnach soll der Verkauf von alkoholischen Getränken im Detailhandel zwischen 21 Uhr und 7 Uhr gänzlich verboten werden.Die Massnahme stützt sich laut Anne Lévy auf die positiven Erfahrungen im Kanton Genf, der seit 2005 ein solches Verkaufsverbot kennt. Bei dem geplanten Verbot handle es sich nur um eine von 34 Massnahmen zur Alkoholprävention, die das BAG mit Akteuren von Bund, Kantonen, Präventionsstellen, Industrie und Gastronomie erarbeitet habe.Auch der Ausschank und Konsum von Alkohol in Fussball- und Eishockeystadien bei Spielen der Nationalliga A und B und bei internationalen Partien soll über eine freiwillige Vereinbarung mit den Organisatoren verboten werden. Zudem soll laut dem Entwurf die Erhöhung der Biersteuer geprüft werden.Beim betroffenen Gewerbe stösst ein Verkaufsverbot auf wenig Gegenliebe. Die Wirksamkeit der Massnahme wird von Detailhändlern in Frage gestellt. sda

Weiterer Bericht auf Seite 19

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