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Kein alkoholfreier Wein

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Kein alkoholfreier Wein

Staatsrat will nicht die Initiative ergreifen

Der Staat als Besitzer von Rebbergen sollte innovativ sein und prüfen, ob nicht mit neuen Technologien alkoholfreier Wein hergestellt werden kann. Diese Ansicht vertritt Grossrat Josef Fasel. Der Staatsrat winkt jedoch ab.

Der Sensler CVP-Grossrat regte dies im Zusammenhang mit der Senkung der Promillegrenze für Lenker auf 0,5 Promille an. Er wies in seinem Postulat darauf hin, dass die Folgen eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss weit über einen einfachen Führerausweis-Entzug hinausgehen. Auch erinnerte er an das Rückgriffsrecht der Haftpflichtversicherungen bei schwerem Verschulden des Lenkers. Seiner Ansicht nach werden die Motorfahrzeuglenker nicht genügend über die finanziellen Folgen aufgeklärt, die das Fahren unter Alkoholeinfluss haben können.

Alkoholfreier Wein
war nicht gefragt

In seiner Antwort auf die Anfrage hält nun der Staatsrat fest, dass die Eidg. Forschungsanstalt für Pflanzenbau bereits Versuche durchgeführt hat, um Wein mit niedrigem Alkoholgehalt oder gar alkoholfreien Wein herzustellen. Ende der 80er-Jahre sei es auch gelungen, alkoholfreien Wein zu produzieren. Ein Grossverteiler habe solchen Wein in den Handel gebracht. «Es wurden vier Arten alkoholfreien Weins verkauft: Weiss-, Rot-, Rosé- und Schaumwein. In der Westschweiz haben sich diese neuen Produkte auch verkauft. Mehr Absatzschwierigkeiten gab es in der Deutschschweiz, so dass der Grossverteiler sie nach ungefähr zwei Jahren aus dem Verkauf zurückzog», schreibt der Staatsrat.

Die Freiburger Regierung weist weiter auf verschiedene Aufklärungskampagnen hin. Sie erinnert dabei auch an die freiwilligen Alkoholkurse des Amtes für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) für Fahrzeuglenker, die erstmals verzeigt wurden. Informationen würden auch in den Wirtekursen abgegeben. «Im gegenwärtigen liberalen Umfeld ist es indes nicht denkbar, den Patentinhabern systematisch ein Fortbildungsprogramm aufzuerlegen, das der Problematik rund ums Fahren unter Alkoholeinfluss gewidmet ist», gibt der Staatsrat zu verstehen. Nach Meinung von Josef Fasel sollte auch in den Gaststätten über dieses Thema informiert werden.

Im Weiteren bestätigt der Staatsrat, dass die Versicherungen auf die Versicherten Rückgriff bei schwerem Verschulden nehmen können. Dies sei beim Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gegeben. Die Versicherer würden aber in der Praxis dieses Recht unterschiedlich anwenden.

Versicherer soll informieren

Nach Ansicht des Staatsrates ist es Aufgabe des Versicherers, die Versicherten korrekt und vollständig zu informieren. Er könnte sich vorstellen, dass die Versicherungsgesellschaften verpflichtet werden, die Versicherten durch fett gedruckte Schrift im Vertrag auf die finanziellen Folgen hinzuweisen. «Eine derartige Bestimmung müsste jedoch in der Gesetzgebung des Bundes aufgenommen werden. Die kantonale Behörde ist hierfür nicht zuständig», antwortet er weiter.

Der Staatsrat empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, das Postulat von Josef Fasel aus Alterswil abzulehnen. az

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