Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Bericht zur Justiz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Antworten des Staatsrats auf Postulate

In einem Postulat haben die Sozialdemokratinnen Solange Berset (Saane-Land) und Antoinette Romanens (Vivisbach) vom Staatsrat verlangt, einen neutralen Experten mit der Erstellung eines ausführlichen Berichts über die gegenwärtige Funktionsweise der Justiz und Polizei zu beauftragen.Damit sollte die Gewissheit erlangt werden, dass die Verfahrensrechte der Bürger gewahrt werden. Bezugnehmend auf die Berichte Piquerez/Cornu (Expertenbericht über die Führung der Strafuntersuchung im Kanton Freiburg) und Ott (Bericht über die Zusammenarbeit des Untersuchungsrichteramts und der Kriminalpolizei) wollten sie ebenfalls wissen, ob Missstände, wie sie in der «Affäre Grossrieder» aufgedeckt worden sind, heute in anderen Angelegenheiten zu finden sind.

Der Staatsrat hat in seiner Antwort gleichzeitig das Postulat von Joe Genoud (SVP, Vivisbach) behandelt, in welchem die Aushändigung des vollständigen Berichts Piquerez/Cornu an die Mitglieder des Grossen Rats verlangt wird.

Aus- und Weiterbildungen angeboten

In seiner Antwort bezieht sich der Staatsrat bezüglich Verbesserungsmassnahmen auf einen bereits 2001 erschienenen Rechenschaftsbericht des Kantonsgerichts. Zudem hat das Kantonsgericht beziehungsweise seine Strafkammer Reglemente und Richtlinien erlassen und den Gerichtsbehörden regelmässig die notwendigenAnweisungen erteilt. Richter und Gerichtsschreiber besuchen Weiterbildungen und absolvieren Nachdiplomkurse.

Auch die Kantonspolizei habe eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Organisation und Funktionsweise erlassen. Es wurden ein neues Ausbildungskonzept und ein Personaldienst geschaffen sowie eine Charta für alle Mitglieder der Polizei ausgearbeitet. Gemäss Staatsrat genügen die Massnahmen, um die Rechte der Bürger zu gewährleisten.

Privatsphäre verletzen

Der Staatsrat erachtet es als nicht angebracht, den vollständigen Expertenbericht Piquerez/Cornu fünf Jahre später an die Mitglieder des Grossen Rates auszuhändigen. Die zusätzlichen Informationen (Namen von Betroffenen und vier Passagen zu bestimmten Strafuntersuchungen) seien ungeeignet, um ein besseres Verständnis der Missstände zu vermitteln. Die Veröffentlichung des Berichts Ott würde gemäss Staatsrat die Privatsphäre von aufgeführten Beschuldigten und der Polizeibeamten verletzen.

Der Staatsrat hält fest, dass die Funktionsweise der Justiz durch die Einführung der Strafprozessordnung im Jahr 1998 erheblich verbessert wurde. Mit der Schaffung eines Justizratzes sei eine der wichtigsten Forderungen des Grossen Rates in Zusammenhang mit der «Affäre Grossrieder» erfüllt worden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema