Ein Kongolese muss die Schweiz verlassen, auch wenn er hier offiziell verheiratet ist und fünf Kinder hat. Das Bundesgericht weist einen Rekurs des 46-Jährigen zurück und stützt so ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts vom Frühling. Der Mann konnte keine enge Beziehung zu seinen Kindern glaubwürdig nachweisen.
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