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Kein böser Wille des Staatsrats bei Finanzgesuchen

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Landwirte können um öffentliche Finanzhilfen nachsuchen, wenn sie ihren Betrieb ausbauen wollen. Die beiden SVP-Grossräte Adrian Brügger (Düdingen) und Markus Zosso (Schmitten) wollten in einer Anfrage an den Freiburger Staatsrat wissen, ob es stimme, dass sich einige dieser Verfahren über zweieinhalb Jahre hingezogen hätten. Im Idealfall werde eine solche Anfrage innert drei Monate beantwortet, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Und fügt an: «Es versteht sich von selbst, dass diese ideale Dauer bei komplexeren Dossiers nicht zwingend eingehalten werden kann.» Einige Projekte seien so komplex und dynamisch, «dass die Fristen teilweise sogar länger dauern, als von den beiden Grossräten erwähnt wurde».

Dabei gehe es aber auf kei­ nen Fall darum, junge Familien zu demotivieren, schreibt die Kantonsregierung. Die Grossräte hatten genau das unterstellt. Jeder Fall sei anders und werde mit der erforderlichen Aufmerksamkeit behandelt. Einen einheitlichen Grund für die lange Dauer eines Verfahrens gebe es nicht, so der Staatsrat. Der Kanton wolle die jungen Landwirte bei ihren Schritten als Unternehmer begleiten und ihnen helfen, ihre Gebäude für eine funktionelle und moderne Landwirtschaft aufrechtzuerhalten, auszubauen oder anzupassen.

Laut Staatsrat gibt es vereinfacht gesagt zwei Hauptformen von Finanzhilfen: A-fonds-perdu-Beiträge sowie Investitionskredite. Stammen die Investitionskredite aus Bundesmitteln, haftet bei Verlust der Kanton. Und damit der Bund A-fonds-perdu-Beiträge gewährt, muss der Kanton einen angemessenen Betrag leisten.

njb

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