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Kein Einschnitt bei den Prämien

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Die Prämienlast der Familien in der obligatorischen Krankenversicherung senken und Verbilligungen für alle Kin der gewähren: Das war das Anliegen eines Postulats, das der Staatsrat nun in einem rund zwanzigseitigen Bericht beantwortet. Eingereicht hatten die ehemaligen Grossräte Jean-François Steiert (SP) und Christine Bulliard (CVP) das Postulat bereits 2007.

Die ungewöhnliche Verzögerung begründet der Staatsrat damit, dass er die Entwicklung von Krankenkassenprämien auf nationaler Ebene verfolgen und andere Vorgehensweisen als die im Postulat vorgesehenen abklären wollte.

Als Schlussfolgerung aus dem Bericht will der Staatsrat weitgehend am aktuellen Vorgehen festhalten. Dieses sieht vor, dass Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen gewähren und direkt an die Krankenkassen bezahlen. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen Kantone zusätzlich Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.

Im Bericht hat der Staatsrat festgestellt, dass das bisherige System für die Gewährung von Prämienverbilligungen nur vier Einkommensstufen vorgesehen hat. Das hat etwa zur Folge, dass eine Person mit einem Einkommen von 35 599 Franken Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, eine Person mit einem Einkommen von 36 000 Franken hingegen null Franken Verbilligung erhält. Es besteht ein Schwelleneffekt, der bei kleinen Einkommensunterschieden grosse Unterschiede in der Prämienverbilligung zur Folge hat. Aus diesem Grund hat der Staatsrat entschieden, per 2017 statt vier neu 60 Kategorien einzuführen und die Verbilligungen zwischen 14 und 68 Prozent neu zwischen 1 und 65 Prozent festzulegen.

Bei der Reduktion für Kinder will der Staatsrat keine Änderung vornehmen. Es ist weiterhin vorgesehen, die Prämienverbilligungen nur für Kinder und Jugendliche in Familien in bescheidenen Verhältnissen zu gewähren. Allerdings sei die Regierung bereit, die Situation weiter zu beobachten und allenfalls zu gegebener Zeit den Minimalansatz von 50 Prozent anzuheben. Der Bericht auf das Postulat wird am 7. Februar im Grossen Rat diskutiert.

Zahlen und Fakten

Ziel des Bundes nicht erreicht

Der Bund zahlt ungefähr 50 Prozent der Beiträge an die Krankenkassenprämien. Ein Kanton kann seinen Beitrag nach eigenem Ermessen festlegen. Freiburg zahlt ungefähr 40 Prozent. Der Bundesrat hatte 1996 zum Ziel gesetzt, dass dank Verbilligungen Haushalte für Krankenkassenprämien nicht mehr als 8 Prozent im Verhältnis zum Einkommen bezahlen müssen. Im Kanton Freiburg bezahlen die Haushalte 11 bis 12 Prozent ihres Einkommens für die Prämien, was etwa dem schweizerischen Mittelwert entspricht.

uh

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