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Kein Erfolg für Plasselb vor Bundesgericht

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Plasselb Der Gemeinderat will nicht akzeptieren, dass mit dem neuen Verkehrskonzept der Alp- und Forststrassen alle drei Aufstiege von Plasselb zum Schwyberg gesperrt würden. Er bemängelt, dass ihm das rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt worden sei. Doch das Bundesgericht sieht diese Kritik als unbegründet an und weist die Beschwerde der Gemeinde ab. Es werden jedoch gemäss Urteil weder Gerichtskosten erhoben noch Parteientschädigungen zugesprochen. Der Gemeinderat von Plasselb teilt mit, dass er auf der Grundlage der Alpstrassen-Petition den politischen Weg nicht ausser Acht lassen werde. ak

Bericht Seite 3

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