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Kein falsches Signal

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«Eine solche Haltung würde ein falsches Zeichen setzen und noch mehr Jugendliche dem Hanfkonsum zuführen», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Hubert Zurkinden (Freiburg) fest.

Der Generalsekretär der Grünen Partei der Schweiz befürchtet, dass die gescheiterte Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu einer anarchischen Situation führen könnte. Bekanntlich ist der Nationalrat in der Herbstsession 2003 nicht auf diese Revision eingetreten. Laut Zurkinden sollte der Staatsrat deshalb vorläufig auf eine Verfolgung der Hanfkonsumenten und -produzenten verzichten. Seiner Ansicht nach fördert eine Repressionspolitik den Schwarzhandel und eine Verlagerung in die harte Drogenszene.

Für straffreien Konsum

Anzeigen erfolgen

Von einer anarchischen Situation könne keine Rede sein. «Vielmehr werden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeigt, und es kommt regelmässig zu Verurteilungen, insbesondere wegen Hanfanbaus oder -handels. Erst kürzlich wurde eine Person wegen schwerer Widerhandlung gegen das Gesetz vom Gericht des Seebezirks zu einer beding- ten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt», gibt der Staatsrat zu bedenken und erinnert daran, dass sich das Bundesgericht mehrfach zur Strafbarkeit desHanfanbaus- und -handels geäussert und entsprechende kantonale Urteile bestätigt habe.

Keine liberale Haltung in Sicht

Der Staatsrat gibt auch zu verstehen, dass nach der vorläufig gescheiterten Revision immer noch das «alte» Gesetz in Kraft sei. Zudem hätten die jüngsten Debatten in den eidg. Räten gezeigt, dass bezüglich des Anbaus von Betäubungsmittelhanf kaum eine liberale Richtung eingeschlagen werde. Schliesslich macht er auch deutlich, dass es dem Staatsrat aufgrund der Gewaltenteilung nicht anstehe, den Justizbehörden Anweisungen zu erteilen.

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