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Kein Feilschen über die Busse

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Einem 68-jährigen Sensler werden vier Diebstähle in vier verschiedenen Landi-Filialen des Kantons Freiburg zur Last gelegt. Im Sommer 2012 begab er sich mit einem Komplizen auf Diebestour und stahl unter anderem Alkohol, Rasenrandsteine, einen Fernseher oder Gasflaschen. Der Mittäter, dem noch zehn weitere Diebstähle zur Last gelegt werden konnten, ist im Herbst 2013 von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden. Die Strafe lautete auf 480 Stunden gemeinnützige Arbeit ohne Bewährung und auf eine Busse von 300 Franken (die FN berichteten).

Unfallstelle rasch verlassen

Die Staatsanwaltschaft hat in der gleichen Zeit auch über das Strafmass für den 68-Jährigen befunden und ihn unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, grober Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Dies jedoch bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll er eine Busse von 1000 Franken zahlen. Denn er war nebst den Diebstählen in einen Unfall verwickelt, bei dem er einem Fahrzeug den Vortritt nicht gewährte und sich pflichtwidrig verhielt. Er verliess die Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei, obwohl die Fahrbahn mit Öl verschmutzt war.

«Kein Kuhandel»

Der Mann stand gestern in Tafers vor dem Polizeirichter des Sensebezirks, weil er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hatte. Als ihn Peter Rentsch nach dem Grund für seine Einsprache fragte, versuchte der Angeklagte gar nicht erst, die Schuld von sich zu weisen. Er gab die vier Diebstähle und das Fehlverhalten beim Unfall zu. Was ihn jedoch störe, sei die Höhe der Busse von 1000 Franken. «Kann man da nicht ein bisschen feilschen?», fragte der Angeklagte den Polizeirichter Peter Rentsch ganz vorsichtig. Dieser verneinte mit einem Schmunzeln. Einen Kuhhandel könne er in dieser Situation nicht anbieten, sagte der Richter.

Er empfahl dem Mann, die Einsprache zurückzuziehen und für das Abzahlen der Busse eine Ratenzahlung zu beantragen. Denn er sehe, dass seine finanzielle Lage nicht rosig sei, sagte er zum Angeklagten. Dieser ging darauf ein und zog die Einsprache in der Folge zurück. Somit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.

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