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Kein Gesuch um Kurzarbeit in der Region

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 Firmen können das Ende des Euro-Mindestkurses als Grund für Kurzarbeit geltend machen. Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien, würden die Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung ab sofort gutgeheissen, hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann diese Woche erklärt.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen sei aber in Freiburg noch kein Gesuch um Kurzarbeit aufgrund des Euro eingegangen, sagte Jean-Marie Monnerat, Adjunkt beim kantonalen Amt für den Arbeitsmarkt (AMA), auf Anfrage der FN.

Hingegen habe das AMA mehrere Anrufe erhalten, so Monnerat. «Die Firmen verwechseln häufig etwas: Kurzarbeit wird gewährt bei einem Rückgang an Arbeit, nicht aber bei einem Umsatzrückgang.» Wie Monnerat erklärt, gibt es keine Kurzarbeitentschädigung, wenn das Arbeitsvolumen gleich bleibt wie zuvor. «Kurzarbeit ist dazu da, Arbeitsplätze zu sichern, nicht den Umsatz.» Diese Botschaft hat das AMA den Unternehmen zuletzt auch direkt kommuniziert. Bei einer Veranstaltung der Handels- und Industriekammer waren rund 30 Firmenchefs anwesend; nun erfolgt auch eine Information bei den Arbeitgebern in Bulle.

Gemäss Monnerat müsse ein Arbeitsrückgang aufgrund des Euro über eine gewisse Zeit beobachtet werden können, bevor ein Gesuch um Kurzarbeit Chancen habe. Dies könnte im Verlauf des Frühlings der Fall sein. uh

 

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