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Kein Grund einzugreifen

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Untertitel: Baustellenabfälle gut kontrolliert

CSP-Grossrätin Antje Burri-Escher, Tentlingen, stellte in einer Anfrage an den Staatsrat fest, dass Baufirmen heute für die Entsorgung und die Deponie verschiedenster Komponenten Bewilligungen einholen müssen. Sie müssten sich dann auch Kontrollen unterziehen. Die Gesetze würden aber nicht von allen Betreibern eingehalten, was diesen «substanzielle Konkurrenzvorteile» verschaffe. Sie wollte daher vom Staatsrat wissen, ob er davon Kenntnis habe und was er allenfalls dagegen zu unternehmen gedenke.

Sieben Anlagen zur Sortierung

In seiner soeben veröffentlichten Antwort gibt die Regierung bekannt, dass der Kanton zurzeit sieben Anlagen zur Sortierung der Baustellenabfälle zähle, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Zwei dieser Anlagen seien tatsächlich nicht in Ordnung, eine im Saane- und die andere im Sensebezirk. Zur Behebung der Vorschriftswidrigkeiten sei dem Betreiber der Anlage im Saanebezirk eine Frist bis Ende März 2004 eingeräumt worden. Sollte diese nicht eingehalten werden, werde die Anlage definitiv geschlossen.

Die fragliche Anlage im Sensebezirk sei noch im Bau und solle Ende 2003 in Betrieb genommen werden. Der heute genutzte Platz sei nicht gesetzeskonform. Er werde ausser Betrieb genommen und gereinigt. Der Staatsrat stellt deshalb fest, dass mit Ausnahme der beiden genannten, die in Kürze angepasst würden, sämtliche kantonalen Anlagen zur Sortierung der Baustellenabfälle gesetzeskonform seien. Dazu wird ergänzt, dass seit dem vergangenen 24. September ein zusätzliches Sensler Unternehmen eine neue Anlage betreibe. Dies erfolge mit Zustimmung des Amtes für Umweltschutz (AfU), des Oberamts und aufgrund einer Betriebsbewilligung.

Regelmässige Kontrollen

In der Antwort auf die Anfrage wird daher festgestellt, dass dem Staatsrat mit Ausnahme der erwähnten keine Anlagen zur Sortierung von Baustellenabfällen bekannt sind, die nicht gesetzeskonform sind. Die heikelste Anlage werde Ende 2003 definitiv durch eine neue ersetzt. Es gebe also keinen Grund einzuschreiten. Die Betreiber seien sowieso verpflichtet, dem AfU regelmässig Informationen zu liefern. Darüber hinaus würden Mitarbeiter des AfU jede Anlage mindestens zweimal pro Jahr besuchen. Zudem bestünden übers ganze Jahr verteilt mehrere bilaterale Kontakte.

Schliesslich wird in der Antwort auf die Anfrage darüber informiert, dass bei grösseren Baustellen, deren Bauherrschaft der Staat ist, dem AfU Konzepte für die Bewirtschaftung der Abfälle zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Während der Bauphase werde die Einhaltung überprüft. Sowohl das Hochbauamt als auch das Tiefbauamt des Kantons hätten in ihren Ausschreibungsunterlagen klare Positionen bezüglich der gesetzeskonformen Bewirtschaftung der Abfälle. Dies sei eines der Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Arbeiten.

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