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Kein Grund für Zweifel an Zuverlässigkeit des Radars

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Lukas Schwab

Murten Gerichtspräsident Markus Ducret befand die in der Region Zürich wohnhafte Frau der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der Geschwindigkeit für schuldig. Damit bestätigte er das im August gefällte Urteil des Untersuchungsrichters.

Unschuld beteuert

Die junge Frau war im März auf der Autobahn A 1 im Tunnel «Les Vignes» bei Courgevaux mit 162 Stundenkilometern von einem Radargerät erfasst worden. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt 100 Kilometer pro Stunde.

«Ich bin nicht 162 Stundenkilometer gefahren. Ich habe mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometern gehalten», erklärte die Frau vor Gericht. Als sie geblitzt worden sei, habe sie ein anderes Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Sie vermute, die gemessene Geschwindigkeit sei jene dieses zweiten Autos.

Auf dem Radarbild ist allerdings laut Gerichtspräsident kein anderes Fahrzeug erkennbar. «Ich habe keinen Grund, an der Zuverlässigkeit des Radargeräts zu zweifeln», erklärte der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung. Er wies deshalb die Einsprache ab und bestätigte das Urteil. Die Autolenkerin muss eine Busse von 1500 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken bezahlen. Das ursprüngliche Urteil wurde damit um fünf Tagessätze erhöht. Zudem muss die Frau die durch die Einsprache entstandenen Gerichtskosten tragen.

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