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Kein Hundeverbot auf städtischen Schularealen

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Der grüne Generalrat Oliver Collaud wollte das Polizeireglement der Stadt Freiburg ändern und Hunden den Zugang zu Schularealen verbieten. Der Gemeinderat lehnt dies ab.

Das neue Gesetz wirkt

Mit dem neuen Kantonsgesetz von 2006 müssen Hundebisse obligatorisch gemeldet werden. Auffällige Hunde werden auf einer Liste erfasst, und Hundehalter besuchen mit ihren Tieren Kurse. Auf öffentlichem Grund gilt teilweise die Leinenpflicht. Das neue Gesetz zeigt laut Gemeinderat bereits positive Auswirkungen.

Heute gibt es in der Gemeinde Freiburg rund an zwanzig Orten Schilder, welche Hunden den Zugang verbieten – dies, weil die Areale neben Grünflächen liegen, wo viele Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern unterwegs sind. Komme es heute zu weniger Zwischenfällen zwischen Zwei- und Vierbeinern, liege das aber weniger am Hundeverbot auf einzelnen Flächen, als vielmehr an den Auswirkungen des neuen Kantonsgesetzes, schreibt der Gemeinderat. Der Generalrat folgte diesen Argumenten und lehnte eine Änderung des Polizeireglements mit 33 gegen 17 Stimmen bei 13 Enthaltungen ab. njb

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