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Kein Landesverweis nach sexuellen Handlungen mit Kindern

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Eine bedingte Freiheitsstrafe, eine Busse und ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen kassiert ein 27 Jahre alter Mann. Er traf einen 14- und einen 15-Jährigen für sexuelle Handlungen.

Weil er mit zwei Minderjährigen – 14 und 15 Jahre alt – sexuelle Handlungen vollzog, musste sich ein 27-Jähriger am Dienstag vor dem Strafgericht des Seebezirks verantworten (die FN berichteten). Das fünfköpfige Gericht verurteilt ihn nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit vier Jahren Bewährung, einer Busse von 2000 Franken und einer Zahlung von 5000 Franken an den 15-Jährigen. Zudem spricht es ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen aus.

Auf einen Landesverweis, wie ihn die Staatsanwaltschaft forderte, verzichtet das Gericht. «Die Situation des Beschuldigten ist ein Grenzfall», heisst es im Urteilsdispositiv. Seine Taten seien schwerwiegend, jedoch habe er in der Schweiz ein Sozialleben, familiäre Bindungen und eine berufliche Zukunft. Zudem würde eine Rückkehr in sein Heimatland, die Türkei, den homosexuellen Mann in eine ernste Lage bringen.

Keine sexuelle Nötigung

Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung spricht das Strafgericht den Mann frei. Der 15-jährige Kläger habe nie angegeben, dass er durch Gewalt oder psychischen Druck zu den Handlungen gezwungen worden sei. Es scheine, dass der Junge seine Furcht nicht vor dem Mann geäussert habe. Aufgrund der erotischen Nachrichten vor dem Treffen sei der Beschuldigte davon ausgegangen, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren. Auch erachtet es das Gericht als glaubwürdig, dass es im kleinen Auto nicht zu einer Penetration kam.

Während einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten hatte die Kantonspolizei einen Taser gefunden. Deshalb spricht ihn das Gericht zusätzlich wegen Verstosses gegen das Waffengesetz schuldig.

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