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Kein Moratorium für 5G-Antennen

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Die Mobilfunkanbieter haben vor kurzem begonnen, Antennen auf den neuen Standard 5G umzurüsten. Dies hat vielerorts für kritische Reaktionen und Unsicherheit gesorgt. Gleich fünf Anfragen aus dem Grossen Rat sind beim Staatsrat eingegangen, welche zum Teil auch Informationen über Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit verlangten. Eine Anfrage von David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) und Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer) schlug gar ein Morato­rium für 5G-Antennen vor.

«Es gibt kein Moratorium», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) gestern an einer Medienkonferenz. Er nannte dafür zwei Gründe: «Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Es gibt Normen des Bundes, und die werden erfüllt. Zudem würde ein Moratorium Verwirrung stiften, da gewisse 5G-Antennen schon stehen.»

Ab sofort im Amtsblatt

Die Direktion hat aber entschieden, eine Änderung beim Verfahren einzuführen. Bisher konnte die Errichtung von Mobilfunkantennen unabhängig vom Standard durch ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden. Ab sofort gilt für diese Antennen das ordentliche Baubewilligungsverfahren: Es muss im Amtsblatt publiziert werden, und man kann dagegen Einsprache erheben. «Im Zentrum dieser Massnahmen steht die Transparenz gegenüber dem Bürger», so Steiert. «Es kann sein, dass dies die Verfahren etwas verlangsamt, aber es erhöht auch deren Stabilität.»

Für den 5G-Standard müssen nicht zwingend neue Antennen erstellt werden. Es reicht eine Anpassung im Innern bestehender Antennen. Weil dies eher einer Umrüstung entspricht, wurde bisher das ordentliche Baubewilligungsverfahren nicht verlangt. «Bisher wurden etwa 50  Prozent aller Gesuche publiziert», sagte Gian­carla Papi, Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts. Das heisse aber nicht, dass die Gesuche nicht geprüft worden seien, ergänzte Steiert. «Die Bundesnormen sind im Kanton Freiburg immer respektiert worden. Das Amt für Umwelt hat alle Fälle analysiert und abgeklärt.»

Zuständig für die Gesuche sind die Gemeinden oder auch Pfarreien, wenn etwa eine Antenne in einem Kirchturm montiert ist. Steiert sagte, dass vielleicht nicht immer optimal informiert worden sei. Mit der neuen Regelung wolle man dem Misstrauen in der Bevölkerung entgegentreten. Gemäss Giancarla Papi haben die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, Bedingungen für den Bau von Antennen zu stellen. So könne eine Gemeinde etwa Sektoren definieren, die für den Bau von Antennen prioritär seien. Diese könnten sich zum Beispiel weit weg von Wohngebieten und Schulen oder ausserhalb von geschützten Zonen befinden.

Bezüglich einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch 5G gab Christophe Joerin, Vorsteher des Amts für Umwelt, Entwarnung: «Die Normen müssen respektiert sein, und zwar unabhängig von der Technologie.» Es seien Frequenzen bis 300 Gigahertz erlaubt. Die in diesem Frühling zugewiesenen 5G-Frequenzen lägen aber nahe an den bisher genutzten Frequenzen: 700 Megahertz, 1,4 Gigahertz und 3,5 Gigahertz. Im Vergleich: Wi-Fi hat 5  Gigahertz. «Die Normen in der Schweiz sind bis zu zehn Mal strenger als im restlichen Europa», sagte Joerin. Auch habe man durch Wi-Fi seit 20  Jahren den Einfluss dieser Frequenzen auf die Gesundheit messen können, ohne dass dies Anlass zu Besorgnis gegeben habe.

Mitte April hat der Bundesrat die Verordnung über die Grenzwerte nichtionisierender Strahlung angepasst. Dabei änderten sich die Grenzwerte aber nicht, sondern der Bundesrat erteilte neue Aufträge. Das Bundesamt für Umwelt hat den Auftrag erhalten, neue Daten zu erheben.

Zahlen und Fakten

Bisher wohl 18 Antennen im Kanton

Seit Herbst sind im Kanton Freiburg 66 Gesuche für Mobilfunkantennen eingegangen, 18 betrafen wohl den 5G-Standard. Wie viele es in Zukunft werden, ist nicht klar. Rechnet man eine nationale Schätzung auf Freiburg herunter, könnten es um die 750 werden. Das hängt aber auch mit den Anbietern zusammen – etwa damit, in welche Richtung diese ausstrahlen wollen. Ein Glasfasernetz kann die Zahl der notwendigen Antennen auch verringern.

uh

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