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Kein neues Mietrecht

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Gesetzesrevision wird schubladisiert

BERN. Der Bundesrat hatte im letzten Dezember eine Mietrechtsrevision in die Vernehmlassung geschickt, die ein duales System vorsah. Die Vertragsparteien sollten zwischen einem Indexmodell und einem Modell der Kostenmiete wählen können.Mieter- und Vermieterverbände beurteilten diesen Entwurf jedoch kontrovers. So lehnte die Mieterseite das duale Modell mangels echter Wahlmöglichkeit für die Mietenden ab. Sie forderte mehr Schutz für die Mietenden, insbesondere eine Verstärkung des Kündigungsschutzes. Die Vermieterseite verlangte jedoch einen Abbau der Schutzbestimmungen.Weil sich aus der Vernehmlassung keine einheitliche Stossrichtung ergab, stellte der Bundesrat die Gesetzgebungsarbeiten ein. Zudem beauftragte er das Volkswirtschaftsdepartement mit einer Revision der Mietrechtsverordnung. Dabei ist zu prüfen, ob für die Überwälzung der Hypozinsen auf einen Durchschnittssatz abzustellen ist, ob energetische Verbesserungen in die Mietzinsgestaltung einfliessen können und Akontozahlungen bei Nebenkosten geregelt werden müssen.Hauseigentümer und Mieter begrüssten unisono den bundesrätlichen Entscheid, die Gesetzgebungsarbeiten einzustellen und die umstrittenen Punkte auf Verordnungsebene zu regeln. sda

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