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Kein neues Verfahren für Lidls Verteilzentrum

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: hannes währer

Sévaz Da mehrere Einsprachen gegen die Baubewilligung für das von Lidl geplante Verteilzentrum eingegangen sind, ist der Fall vor dem Kantonsgericht hängig. Das Verfahren ist äusserst komplex, da selbst Lidl gegen die im Oktober 2007 erteilte Baubewilligung Rekurs eingelegt hat (FN vom 20. März).

Die Verkehrsfrage ist weiterhin umstritten

Sämtliche Einsprachen stossen sich in erster Linie an der geplanten Verkehrsführung und Lidl selbst an den von der RUBD auferlegten Restriktionen.

Während Lidl mehr Spielraum wünscht, wehren sich andere Opponenten dagegen, dass der Verkehr über die Kantonsstrasse zwischen Estavayer-le-Lac und Payerne geführt werden soll. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat am 22. Februar eine präzisierende Verfügung zur Sache erlassen.

Darauf stellte sich für den Oberamtmann des Broyebezirks, Christoph Chardonnens die Frage, ob diese Entscheidung denn nun eine neue Baubewilligung notwendig mache.

Verfügung der RUBD trägt zur Präzisierung bei

Dies hat Christoph Chardonnens nun verneint. Die Verfügung der RUBD vom Februar trage zur Präzisierung des Sachverhalts bei, schreibt er an die Adresse des Kantonsgerichts.

Inhaltlich seien jedoch keine massgeblichen Veränderungen vorgenommen worden. Da sich sowohl die erste, als auch die zweite Verfügung auf dieselben Vorgutachten stützten, sei es nicht notwendig eine neue Baubewilligung zu erlassen.

Ein Entscheid ist im Herbst zu erwarten

Im Klartext bedeutet dies, dass kein neues Verfahren in die Wege geleitet wird. Das Kantonsgericht wird voraussichtlich im Herbst 2008 einen Entscheid zu den offenen Rekursen fällen.

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