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Kein ÖV-Angebot ohne eine gesicherte Nachfrage

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Der öffentliche Verkehr darf nicht am Markt vorbei geplant werden. Dies ist die Botschaft des Staatsrats nach Einreichung einer Volksmotion mit 455 gültigen Unterschriften. Diese hatte verlangt, dass von frühmorgens bis am Abend auf bestimmten Linien «mindestens der Stundentakt» eingeführt werde. Der entscheidende Faktor für den Ausbau sollte nach dem Willen der Initianten das Volumen des Strassenverkehrs entlang dieser Linie sein: Ab 5000 Fahrzeugen pro Tag auf einer Kantonsstrasse sollte der öffentliche Verkehr ausgebaut werden.

Der Staatsrat begründet seinen Antrag auf Ablehnung mit verschiedenen praktischen Argumenten. So sei der Bund ein Partner bei der Bestellung der Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs und werde sich wohl kaum für diese Neuregelung erwärmen können. Zumal eine Verbindung zwischen öffentlichem Verkehrsaufgebot und dem Verkehrsaufkommen auf einem Strassenabschnitt im Bundesrecht nicht vorgesehen sei.

Eingebettete Politik

Dann deckten sich oft die Linien des öffentlichen Verkehrs gar nicht mit den Kantonsstrassen; Umfahrungsstrassen mit einem traditionell hohen Verkehrsaufkommen sowie Autobahnen wären nicht von der Neuregelung betroffen. Insgesamt bilde also das Verkehrsaufkommen keineswegs die Nachfrage für den öffentlichen Verkehr ab.

Eine Umsetzung würde ein Angebot schaffen, ohne dass eine Nachfrage dafür vorhanden wäre. Vielmehr müsse die Förderung des öffentlichen Verkehrs in eine breite Siedlungs- und Raumplanungspolitik eingebettet sein, schliesst der Staatsrat. fca

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