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Kein Pardon bei Rotlicht-Missachtung

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Wer bei Rot über eine Kreuzung fährt, muss seinen Führerausweis unter Umständen auch dann abgeben, wenn er oder sie auf das Permis angewiesen ist. Dies hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden.

Konkret ging es um den Fall einer Serviertochter, die in Farvagny wohnt und in Freiburg arbeitet. Im Oktober 1998 fuhr die Frau von Freiburg in Richtung Lausanne. Auf der Bernstrasse ignorierte sie ein Rotlicht und wurde vom Strassenverkehrsamt anschliessend dazu verknurrt, ihren Führerausweis zwei Monate lang zu deponieren. Dagegen legte die Frau Rekurs ein.
Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass die «Sünderin» mit ihrer Signalisations-Missachtung nicht nur ihre eigene, sondern auch die Sicherheit anderer Leute aufs Spiel gesetzt habe, weshalb ihr Permis zu Recht eingezogen worden sei.
Das Argument, dass sie – nicht zuletzt wegen ihrer unregelmässigen Arbeitszeiten – auf den Ausweis angewiesen sei, liess das Gericht nicht gelten. Wie es in seinem gestern publizierten Entscheid ausführte, dürfte es der verkehrstechnisch bisher unbescholtenen Frau durchaus zuzumuten sein, für die Dauer von zwei Monaten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder – falls dies zu umständlich oder gar unmöglich sei – mit Hilfe von Drittpersonen an den Arbeitsplatz und wieder nach Hause zu gelangen.

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