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Kein Pardon für Bauern

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Untertitel: Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Ständerat hielt aber daran fest, dass Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft und im Tourismus mit einer Kürzung der Finanzhilfen bestraft werden können, wenn sie schwerwiegend und wiederholt straffällig geworden sind. Es handle sich um einen Akt der Gerechtigkeit, sagte Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG).
Um dem Nationalrat entgegenzukommen, erhöhte der Ständerat die Lohnsumme eines Betriebes, der für die Sozialversicherungen und die Steuern vereinfacht abrechnen darf, von 38000 auf 51000 Franken. Damit ist es möglich, fünf Personen mit kleinen Einkommen bis zu 10000 Franken ohne administrativen Aufwand zu beschäftigen.
Das Gesetz geht mit drei Differenzen an den Nationalrat zurück. Sein Ziel ist es darauf hinzuwirken, dass sich Schwarzarbeit in der Schweiz nicht mehr lohnt. Jährlich werden schätzungsweise 40 Milliarden Franken am Fiskus und an den Sozialversicherungen vorbeigeschmuggelt.

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