Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Schadenersatz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kein Schadenersatz

Patrick Lamon blitzt vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht hat Entschädigungsforderungen des früheren Freiburger Untersuchungsrichters Patrick Lamon abgelehnt. Lamon war in der Affäre Grossrieder unter Beschuss geraten und demissionierte im Juni 2000.

Patrick Lamon, der inzwischen Staatsanwalt des Bundes geworden ist, hatte vom Kanton Freiburg 243 000 Franken Schadenersatz gefordert, wovon ungefähr 100 000 Franken auf Anwaltskosten und 143 000 Franken auf den erlittenen finanziellen Verlust zwischen dem 1. Juli 2000 und dem 30. September 2001 entfallen.

Unzulässige Forderung

Laut dem Urteil des Bundesgerichts vom Freitag kann der ehemalige Untersuchungsrichter aufgrund einer vorliegenden Vereinbarung zwischen ihm und dem Kanton Freiburg keine neuen Entschädigungsansprüche erheben. Er habe seine Einwilligung zu der finanziellen Vereinbarung nur gegeben, weil er unter Druck gestanden habe, beteuert dagegen der ehemalige Untersuchungsrichter.

Die Bundesrichter teilen diese Ansicht nicht. Nichts weise darauf hin, dass Patrick Lamon aus Angst zugestimmt habe oder dass seine Einwilligung ungültig gewesen sei, begründet das Bundesgericht.

Ausserdem sei es eindeutig, dass der Kanton Freiburg nicht untätig geblieben sei und Patrick Lamon bei der Suche einer neuen Stelle gemäss seinen Verpflichtungen unterstützt habe. Das von Lamon heute besetzte Amt sei teilweise den Bemühungen des Freiburger Staatsrates Claude Grandjean zu verdanken.

Staatsrat Grandjean erleichtert

Der Freiburger Justizdirektor Claude Grandjean zeigte sich auf Anfrage der FN erleichtert, dass die Entschädigungsfrage nun abgeschlossen ist. Er und der Gesamtstaatsrat seien immer der Meinung gewesen, den ehemaligen Untersuchungsrichter bei seinem Abgang korrekt behandelt zu haben. Grandjean erwähnte dabei die vereinbarte Lohnfortzahlung von Juli bis Dezember 2000 sowie die Unterstützung durch das Wahlkollegium bei Lamons Suche nach einer neuen Stelle.

Auf Anklage nicht eingetreten

René Monferini, Anwalt von Patrick Lamon, hält fest, dass es sich dabei um eine rein finanzielle Angelegenheit handle und die personelle und berufliche Glaubwürdigkeit seines Mandanten damit nicht in Frage gestellt sei.

Er betont gleichzeitig, dass der damals speziell eingesetzte Untersuchungsrichter im April 2000 auf keinen der 18 gegen Lamon erhobenen Anklagepunkte eingetreten war. Acht Anklagepunkte hätten Zuchthaus zur Folge gehabt, wäre es zu einer Verurteilung gekommen. Die Untersuchungskosten wurden damals dem Staat belastet, weil sich Lamon strafrechtlich nichts hatte zu Schulden kommen lassen.

Kantonsgericht hatte
Entschädigung gutgeheissen

Das Kantonsgericht hatte dann am 20. Februar 2001 ein Urteil gefällt bezüglich Entschädigungsforderungen von Seiten von Patrick Lamon. Das Gericht hielt gemäss Monferini fest, dass «angesichts der Schwere und der Anzahl Vorwürfe, der damit verbundenen Verhöre und die Konsequenzen dieser Affäre auf das Familienleben, die berufliche Laufbahn und die Gesundheit» der Staat Freiburg Patrick Lamon mit 7000 Franken entschädigen muss für Genugtuung und zudem die Anwaltskosten in der Höhe von 7600 Franken zu übernehmen habe.

«Man kann alles beweisen, es genügt zu wissen, was man beweisen wolle», zitiert Monferini in seiner Mitteilung abschliessend den französischen Lyriker Paul Valéry. Als Beispiel nennt er die Aussagen des damals behandelnden Arztes von Lamon, die dem Bundesgerichts-Entscheid widersprechen würden. sda/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema