Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, muss künftig strengere Regeln erfüllen. Im Vordergrund steht nicht mehr, wie lange jemand in der Schweiz gelebt hat. Entscheidender ist nun, wie gut jemand integriert ist. Welche Integrationskriterien konkret erfüllt sein müssen, legt der Bundesrat in einer Verordnung fest, die er gestern in die Vernehmlassung geschickt hat. Konkret soll keinen roten Pass mehr erhalten, wer in den drei Jahren vor dem Gesuch Sozialhilfe bezog. Straffällige Ausländer müssen künftig länger warten, bis sie die Einbürgerung beantragen können. pem/BZ
Bericht Seite 27