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Kein Service in Raucherräumen

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Autor: «Ihr dürft die Anti-Raucher-Initiative nicht unterschätzen» – FN vom 22. März

Die Berichterstattung der Freiburger Nachrichten zur Versammlung von Gastro Sense bedarf einer Klarstellung. Der Artikel lässt glauben, dass es in Freiburg zurzeit möglich ist, bediente Raucherräume zu führen. Dies ist nicht der Fall, die Freiburger Gesetzgebung lässt keinen Interpretationsspielraum: «In Raucherräumen dürfen keine Dienstleistungen erbracht werden» (Art. 3, Abs. 2, Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen, Gesundheitsgesetz).

Diese Verordnung entspricht dem Willen des Freiburger Stimmvolks, welches sich 2008 mit deutlicher Mehrheit für die Rauchfreiheit in der Gastronomie, mit unbedienten Fumoirs für die Rauchenden, entschied. Folglich wird die Forderung der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» nach unbedienten Fumoirs in Freiburg schon seit 2010 umgesetzt.

Schliesslich muss erwähnt werden, dass sich die Massnahmen zum Schutz vor Passivrauch nicht gegen die Rauchenden richten, sondern zum Schutz der Nichtrauchenden und der Arbeitnehmenden ergriffen werden.

Autor: Fabienne Hebeisen-Dumas, Fachstelle für Tabakprävention, Freiburg

«Initiative ist nicht gegen Raucher gerichtet.»Bild ca/a

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