Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Sonder-Fonds für Landwirte

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Landwirt im Gibloux erhielt im Frühling eine Hiobsbotschaft nach der anderen: Anfang März wurde bei einer seiner geschlachteten Kühe Rindertuberkulose festgestellt. Ende März verlor der Landwirt in der Folge 15 Kühe, sie waren entweder positiv getestet worden oder wurden verdächtigt, die Krankheit in sich zu tragen. Anfang April ordnete der Kantonstierarzt schliesslich die Tötung aller seiner 80 Tiere an (die FN berichteten).

Verlust der Tiere gedeckt

 Der Staatsrat lehnt es nun ab, den Landwirt unmittelbar zu unterstützen. Ebenfalls will die Kantonsregierung keinen Fonds schaffen, um Züchtern zu Hilfe zu kommen, die wegen eines Milchlieferverbots aufgrund einer Erkrankung des Viehs Einkommenseinbussen zu beklagen haben.

Diese Unterstützung hatte der Grossrat und Landwirt Jean Bertschi (SVP, Orsonnens) in einem parlamentarischen Vorstoss gefordert. Dieselbe Forderung hatte der Freiburgische Bauernverband im April gestellt (siehe FN vom 11. April).

 In seiner Antwort weist der Staatsrat auf die gesetzlichen Grundlagen hin, die es für die Entschädigung im Falle von Tierseuchen gibt. Er hält fest, dass die Nutztierversicherungsanstalt (Sanima) den Verlust von Tieren deckt. Auch übernimmt sie die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung. Sie bezahlt beispielsweise Laboranalysen oder Medikamente.

«Finanziell dramatisch»

 Für betroffene Landwirte stellen Tierseuchen jedoch trotzdem grosse finanzielle Einbussen dar, da etliche Risiken nicht gedeckt sind. So etwa der Schaden, der durch eine Sperre entsteht. Eine Sperre bedeutet zum Beispiel, dass kein Tier der betroffenen Herde in eine andere Herde eingestellt werden darf und dass der Landwirt kein fremdes Tier in seine Herde aufnehmen kann. Im Falle des Landwirtes im Gibloux wurde eine Milchliefersperre verhängt: Der dadurch entstandene Verlust ist ebenfalls nicht gedeckt.

 Der Staatsrat hält im Bezug auf den Gibloux-Fall fest, dass die Milchsperre «für den Bewirtschafter finanziell dramatisch war». Und dass «die finanziellen Folgen für die betroffenen Landwirte nicht zu vernachlässigen sind, da die Kontaktsperre bei Rindertuberkulose relativ lange dauert». Gleichzeitig weist der Staatsrat darauf hin, «dass dies ein Teil des unternehmerischen Risikos ist, das in den meisten anderen Wirtschaftszweigen besteht». Er betont auch, dass sich Landwirte in schwierigen Situationen an das Amt für Landwirtschaft wenden können, um individuelle Lösungen zu finden.

Die Schaffung eines Fonds sei nicht möglich, da dessen Finanzierung schwierig sei und er eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Wirtschaftszweigen darstellen würde, schreibt die Regierung. Ausserdem wäre es schwierig zu bestimmen, in welchen Fällen der Fonds genau eingesetzt werden würde. Der Staatsrat ziehe deshalb eine Lösung auf privater Basis in Zusammenarbeit mit einer Versicherungsgesellschaft vor.

Meistgelesen

Mehr zum Thema