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Kein steuerfreies Jahr für die Bauern

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Kein steuerfreies Jahr für die Bauern

Staatsrat will nicht alle Wünsche der Landwirte erfüllen

Die Freiburger Bauern haben aufgrund der Trockenheit Verluste von schätzungsweise 58 Millionen Franken erlitten. Der Staatsrat schlägt eine Reihe von Hilfsmassnahmen vor, doch auf alle Forderungen der Landwirte will er nicht eingehen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Eine einjährige Steuerbefreiung der Landwirte, die von der Trockenheit hart betroffen worden sind, kommt für die Freiburger Regierung nicht in Frage. «Ein steuerfreies Jahr hätte eine Ungleichbehandlung der Steuerzahler zur Folge, die sich nur schwer rechtfertigen liesse», antwortet der Staatsrat in seinem Bericht zur Trockenheit auf eine Anfrage des SVP-Grossrats Michel Losey. Er kann sich aber eine Zahlung der Steuern in Raten vorstellen, um den betroffenen Landwirten zu ermöglichen, mit dem Mangel an liquiden Mitteln fertig zu werden. «Es ist aber Sache des Landwirts, sich bei den zuständigen Ämtern zu melden und ein begründetes Gesuch vorzulegen. Diese legen dann die individuellen Zahlungsmodalitäten fest», fährt der Staatsrat fort.

Direktzahlungen:
Ausserordentliche Anzahlung

Wenn der Staatsrat nicht direkt auf die Forderung eines steuerfreien Jahres eingehen möchte, so ist er doch gewillt, dem Grossen Rat Massnahmen zur Linderung des Schicksals vieler Landwirte vorzuschlagen, dies auch als Folge von parlamentarischen Vorstössen. Das Kantonsparlament wird sich morgen mit der Trockenheit und ihren Folgen auf die Landwirtschaft eingehend befassen. Eine Massnahme hat der Staatsrat bereits getroffen. Er hat beschlossen, Ende September eine zweite, ausserordentliche Anzahlung der Direktzahlungen vorzunehmen. So haben die Landwirte Ende September bereits 75 Prozent der Direktzahlungen erhalten, nachdem die ersten 50 Prozent Ende Juni ausbezahlt worden sind.

Im Weiteren weist der Staatsrat darauf hin, dass in Fällen höherer Gewalt nicht alle Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises erfüllt sein müssen, um Direktzahlungen zu erhalten. Für jede Ausnahme müsse aber ein schriftliches Gesuch mit der entsprechenden Dokumentation eingereicht werden. Der Staatsrat denkt da u. a. an die Möglichkeit, die erforderliche Anzahl Kulturen nicht zu erreichen oder den höchstzulässigen Prozentsatz für eine Kultur zu überschreiten.

Betriebshilfen in Härtefällen

Der Staatsrat erinnert ebenfalls daran, dass die Kantone den Landwirten eine Betriebshilfe in Form eines zinslosen Darlehens gewähren können, um eine unverschuldete finanzielle Notlage zu beheben oder zu verhindern. Auch sehe das Bundesamt für Landwirtschaft die Möglichkeit, die Rückzahlung bereits gewährter Kredite vorübergehend auszusetzen. «Landwirte, die sich mit finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Trockenheit konfrontiert sehen, können auf diese Hilfen zurückgreifen, indem sie ein Gesuch an die kantonale Zentralstelle für Agrarkredite richten», hält der Staatsrat fest und verspricht, alle Anfragen sorgfältig zu prüfen. Aber auch die Liquidität der Zentralstelle müsse berücksichtigt werden.

Aufschub von Rückzahlungen

Als weitere Massnahme sieht der Staatsrat den Aufschub der im Jahre 2003 fälligen Jahresraten für die Darlehen vor, die im Rahmen von Investitionskrediten und des kantonalen Landwirtschaftsfonds gewährt wurden. Er will aber nicht systematisch sämtliche Jahresraten streichen, da diese Gelder für die Finanzierung der neuen Entscheide benötigt werden. «Auf jedes Gesuch wird daher einzeln eingegangen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Trockenheit für die finanziellen Schwierigkeiten des Gesuchstellers verantwortlich ist», erläutert der Staatsrat die Bedingungen für die Hilfe.

Er stellt auch Massnahmen im Bereich des Schlachtvieh- und Fleischmarktes in Aussicht, sollte sich die momentan stabile Situation verschlechtern. Dies könnte nach dem Alpabzug eintreffen, wenn viele Tiere im Schlachthof landen.

In seinem Bericht über die Trockenheit weist der Staatsrat auf die Massnahmen hin, die auf Bundesebene getroffen wurden. Zudem habe der Bundesrat am 26. September beschlossen, jenen Tierhaltern zu helfen, die ihre Bestände wegen der Trockenheit stark reduzieren mussten. Die daraus resultierende Reduktion der Direktzahlungen soll im Jahre 2004 teilweise ausgeglichen werden. So solle auch vermieden werden, dass Viehbestände der Direktzahlungen wegen und trotz Futtermangels zu früh wieder aufgestockt werden.
Für Kantons-Referendum

Heute Dienstag, gleich zu Beginn der Oktober-Session, will der Staatsrat vom Grossen Rat vernehmen, ob auch Freiburg das Kantons-Referendum gegen das Steuerpaket ergreifen soll.

Der Staatsrat hat seine schon im Juni gefasste Meinung nicht geändert und empfiehlt dem Grossen Rat, das Kantons-Referendum zu unterstützen. Ob ihm das Kantonsparlament folgen wird, bleibt abzuwarten. Die parlamentarische Kommission unter dem Vorsitz des CSP-Kantonalpräsidenten Michel Monney hat ihre Unterstützung bloss mit einer hauchdünnen Mehrheit (6 zu 5) gefällt. Die bürgerlichen Parteien dürften sich eher gegen ein Referendum aussprechen.

Da dieses aber bereits zustande gekommen ist, kommt dem Freiburger Entscheid auf Schweizer Ebene nicht grosse Bedeutung zu.

Es geht um rund 40 Millionen

36 bis 41 Millionen Franken werden jährlich weniger in die Staatskasse fliessen, wenn das Steuerpaket des Bundes so in Kraft tritt, wie es das Bundesparlament geschnürt hat. Den Einnahmenausfall in dieser Höhe hat den Staatsrat bewogen, mit dem Gedanken eines Kantons-Referendums zu sympathisieren. Vor allem der
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung bereitet der Freiburger Regierung Mühe.

Bekanntlich soll die Besteuerung des Mietwerts der eigenen Wohnung abgeschafft werden. Dafür darf kein Abzug mehr für die Schuldzinsen vorgenommen werden. Für jene aber, die erstmals Wohneigentum erwerben, soll eine Ausnahme gemacht werden. Sie können in den ersten fünf Jahren Schuldzinsen für die Hypotheken von maximal 7500 Franken (Paare 15 000 Franken) abziehen.

Durch den Systemwechsel würde Freiburg laut Botschaft des Staatsrates ab 2009 jährlich sechs Millionen Franken weniger an Einnahmen aus der direkten Bundessteuer verlieren. Da die Kantone diesen Systemwechsel ebenfalls übernehmen müssen, würde Freiburg ab dem Steuerjahr 2008 einen Steuerausfall von 15 bis 20 Millionen Franken erleiden. Zudem ist der Staatsrat der Ansicht, dass die gefassten Beschlüsse des Parlaments in Bern die Tarifhoheit der Kantone verletzen würde.
Die beschlossenen Steuererleichterungen bei den Ehepaaren und Familien (direkte Bundessteuer), die dem Kanton Freiburg Ausfälle von jährlich rund 15 Millionen Franken bescheren würden, unterstützt der Staatsrat. az

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