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Kein Thema für die Bundesverfassung

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Am 25. November 2018 soll das Volk entscheiden, ob die finanzielle Unterstützung für die Haltung behornter Kühe und Ziegen in der Bundesverfassung festgelegt wird. Selbst wenn uns das Thema nostalgisch stimmen könnte und uns Kühe mit Hörnern lieber sind, geht es bei dieser Abstimmung ausschliesslich um die Subventionierung für die Haltung solcher Tiere. Rund 30 Millionen Franken müssten für diese Tierhalter über unsere Steuergelder finanziert werden. Ich bin der Meinung, dass jeder Halter von Kühen und Ziegen selber entscheiden soll, ob seine Tiere Hörner tragen oder nicht. Es geht vor allem darum, Unfälle zu vermeiden, sowohl unter den Kühen selbst, insbesondere im Laufstall, als auch bei den Menschen. Hornstösse sind nie harmlos!

Enthornungen werden unter strengen Bedingungen und Berücksichtigung des Tierwohls vorgenommen. Die finanzielle Unterstützung dieser Form von Tierhaltung ist mit der bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlage ausreichend abgedeckt. Ich zitiere: «Der Bund fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind». Meisseln wir diese Subventionierung nicht in Stein. Ich lehne diese Initiative mit einem klaren Nein ab!

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