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Kein unbegleiteter Hafturlaub mehr für Verwahrte

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Für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter soll es künftig keinen unbegleiteten Hafturlaub mehr geben. Dies beantragt der Bundesrat dem Parlament, um für mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug zu sorgen.

Die im Gesetz vorgesehenen Urlaube für Verwahrte im geschlossenen Vollzug soll es weiterhin geben. Die Betroffenen sollen aber nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen, wie der Bundesrat zur am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament schreibt.

Auch das Jugendstrafrecht will der Bundesrat anpassen. Ab 16-jährige Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen direkt nach dem Vollzug ihrer Freiheitsstrafe verwahrt werden dürfen, wenn sie die Gesellschaft weiterhin ernsthaft gefährden.

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